Das Bundesinnenministerium, unter der Leitung von Ministerin Nancy Faeser (SPD), hat das „Compact“-Magazin und das Unternehmen Conspect Film verboten. Das umstrittene Medium und das Unternehmen richten sich laut Ministerium gegen die verfassungsmäßige Ordnung und wurden auf Basis des Vereinsrechts verboten.
Verbot auf Basis des Vereinsrechts
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums können auch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden. Demnach richten sich sowohl Compact als auch das ebenfalls verbotene Unternehmen Conspect Film gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und Paragraf 3 des Vereinsgesetzes.
Durchsuchungen und Konsequenzen des Verbots
Seit den frühen Morgenstunden sind Einsatzkräfte in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt im Einsatz. Sie durchsuchen die Liegenschaften der Organisationen sowie die Wohnungen von führenden Akteuren, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern, um Vermögenswerte und weitere Beweismittel zu beschlagnahmen. Das Verbot verbietet jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten. Verstöße gegen das Verbot werden als Straftaten gewertet.
„Compact“-Magazin als „Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“
Ministerin Nancy Faeser äußerte sich am Dienstagmorgen zum Verbot: „Ich habe heute das rechtsextremistische `Compact-Magazin` verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene.“ Sie führte weiter aus, dass das Magazin „auf unsägliche Weise“ gegen Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen die parlamentarische Demokratie hetze. Das Verbot sei „ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“, so Faeser.
Zuletzt hatten das Magazin und dessen Online-Auftritt eine große Reichweite.
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