Innenministerium verbietet rechtsextremistisches “Compact”-Magazin

Das Bundesinnenministerium, unter der Leitung von Ministerin Nancy Faeser (SPD), hat das “Compact”-Magazin und das Unternehmen Conspect Film verboten. Das umstrittene Medium und das Unternehmen richten sich laut Ministerium gegen die verfassungsmäßige Ordnung und wurden auf Basis des Vereinsrechts verboten.

Verbot auf Basis des Vereinsrechts

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums können auch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden. Demnach richten sich sowohl Compact als auch das ebenfalls verbotene Unternehmen Conspect Film gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und Paragraf 3 des Vereinsgesetzes.

Durchsuchungen und Konsequenzen des Verbots

Seit den frühen Morgenstunden sind Einsatzkräfte in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt im Einsatz. Sie durchsuchen die Liegenschaften der Organisationen sowie die Wohnungen von führenden Akteuren, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern, um Vermögenswerte und weitere Beweismittel zu beschlagnahmen. Das Verbot verbietet jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten. Verstöße gegen das Verbot werden als Straftaten gewertet.

“Compact”-Magazin als “Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene”

Ministerin Nancy Faeser äußerte sich am Dienstagmorgen zum Verbot: “Ich habe heute das rechtsextremistische `Compact-Magazin` verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene.” Sie führte weiter aus, dass das Magazin “auf unsägliche Weise” gegen Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen die parlamentarische Demokratie hetze. Das Verbot sei “ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene”, so Faeser.

Zuletzt hatten das Magazin und dessen Online-Auftritt eine große Reichweite.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion