Das Bundesinnenministerium hat das „Islamische Zentrum Hamburg“ (IZH) mitsamt seinen Teilorganisationen bundesweit verboten, aufgrund des Vorwurfs einer extremistischen Ausrichtung und Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele. Infolge dieser Entscheidung erfolgten umfangreiche Durchsuchungen in verschiedenen Bundesländern, um mögliche Verbindungen aufzudecken und aufzuklären.
Begründung des Verbots und erste Maßnahmen
Das Bundesinnenministerium bestätigte die Verbannung des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) und dessen bundesweiten Teilorganisationen in einer Mitteilung. Die Organisation wird als „extremistische Organisation des Islamismus“ angesehen, die „verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“. Zu den Teilorganisationen zählen unter anderem die „Islamische Akademie Deutschland“, der „Verein der Förderer einer iranischen-islamischen Moschee in Hamburg“ und das „Zentrum der Islamischen Kultur“ in Frankfurt (Main).
Durchsetzung des Verbots und Beschlagnahme
Um dieses Verbot durchzusetzen und mögliche weitere Strukturen zu ermitteln, führten die Behörden Durchsuchungen in 53 Objekten in Hamburg, Bremen, Berlin, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern durch. Parallel dazu wurde das Vermögen des IZH beschlagnahmt. Diese Maßnahmen folgen auf ähnliche Aktionen, die bereits am 16. November 2023 stattfanden, bei welchen umfangreiche Beweismittel beschlagnahmt wurden.
Stellungnahme von Bundesinnenministerin Nancy Faeser
Nancy Faeser (SPD), die Bundesinnenministerin, äußerte sich zu den Maßnahmen: „Nach den umfassenden Durchsuchungsmaßnahmen im November 2023 haben unsere Sicherheitsbehörden das beschlagnahmte Material sorgfältig ausgewertet“. Sie fügte hinzu, dass „die schweren Verdachtsmomente sich in diesen mit großem Aufwand geführten Ermittlungen so erhärtet haben, dass wir das Verbot heute ausgesprochen haben.“ Faeser warf dem IZH unter anderem vor, die Hisbollah zu unterstützen und „aggressiven Antisemitismus“ zu verbreiten.
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