In einer konzertierten Aktion hat das Bundesinnenministerium am Donnerstag die Organisationen Hamas und Samidoun verboten und erstmals Durchsuchungen in vier Bundesländern durchgeführt. Ziel der Aktion ist es, die extremistischen Organisationen zu schwächen und den islamistischen Antisemitismus in Deutschland zu bekämpfen.
Koordinierte Durchsuchungen in vier Bundesländern
In den frühen Morgenstunden des Donnerstags wurden in vier Bundesländern, nämlich Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, insgesamt 15 Objekte durchsucht. „Islamisten und Antisemiten können und dürfen sich hier nirgendwo sicher fühlen“, zitierte das Bundesinnenministerium Innenministerin Nancy Faeser. Sie ergänzte: „Diese Extremisten müssen mit der ganzen Härte des Rechtstaats rechnen. Wir haben die islamistische Szene fest im Blick.“
Hamas und Samidoun verstoßen gegen Strafgesetze
Die Tätigkeiten der Hamas in Deutschland verstießen gegen Strafgesetze und richteten sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes und des Vereinsgesetzes, so das Innenministerium. Das Bundesamt für Verfassungsschutz zählt der Hamas etwa 450 Mitglieder in Deutschland zu. Ihre Aktivitäten reichen von Sympathiebekundungen und Propagandaaktivitäten bis hin zu Finanzierungs- oder Spendensammelaktivitäten.
Samidoun agitiert judenfeindlich
Die Organisation „Samidoun“ trat in Deutschland insbesondere durch öffentliche Demonstrationen hervor, bei denen laut Innenministerium „systematisch das Existenzrecht Israels geleugnet und israel- und judenfeindlich agitiert wurde“. Besonders schwer wiege die Verherrlichung des Terrors der Hamas nach deren Terroranschlägen auf Israel seit dem 7. Oktober 2023, so das Ministerium.
✨ durch KI bearbeitet, .