(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Bundesinnenministerin verurteilt Gewalteskalation in Freibädern.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Gewalteskalation in Freibädern scharf verurteilt. In den Badeanstalten müssten die Regeln des Rechtsstaates durchgesetzt werden, ließ sie einen Sprecher auf eine Anfrage der „Bild“ (Freitagausgabe) erklären.
Es gelte aber auch: „Die konkreten Maßnahmen obliegen ( ) den Polizeien der Länder.“ Die Ministerin tausche sich regelmäßig mit den Innenministern und den Innensenatoren der Länder zu aktuellen Entwicklungen in der Kriminalitätslage und möglichen Handlungserfordernissen aus.
Regeln des Rechtsstaates müssen durchgesetzt werden
Die Gewalteskalation in Freibädern hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) scharf verurteilt. Sie betonte, dass die Regeln des Rechtsstaates in den Badeanstalten durchgesetzt werden müssten. Die konkreten Maßnahmen obliegen jedoch den Polizeien der Länder. Faeser tauscht sich regelmäßig mit den Innenministern und den Innensenatoren der Länder aus, um über aktuelle Entwicklungen in der Kriminalitätslage und mögliche Handlungserfordernisse zu sprechen.
Polizeien der Länder sind für konkrete Maßnahmen zuständig
Die Durchsetzung der Regeln des Rechtsstaates in Freibädern liegt in der Verantwortung der Polizeien der Länder. Das erklärte ein Sprecher im Namen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf eine Anfrage der „Bild“ (Freitagausgabe). Faeser betonte jedoch, dass sie regelmäßig mit den Innenministern und den Innensenatoren der Länder über aktuelle Entwicklungen in der Kriminalitätslage und mögliche Handlungserfordernisse spricht.
Kooperation zwischen Bundes- und Landesbehörden
Die Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und Landesbehörden ist von großer Bedeutung, um die Gewalteskalation in Freibädern einzudämmen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) tauscht sich regelmäßig mit den Innenministern und den Innensenatoren der Länder aus, um über aktuelle Entwicklungen in der Kriminalitätslage zu sprechen und mögliche Handlungserfordernisse zu erörtern. Die konkreten Maßnahmen zur Durchsetzung der Regeln des Rechtsstaates obliegen jedoch den Polizeien der Länder.