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Startseite Deutschland & die WeltInnenminister fordern gesonderten Straftatbestand für Cybermobbing
Deutschland & die Welt

Innenminister fordern gesonderten Straftatbestand für Cybermobbing

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. Juni 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. Juni 2024
Techniknutzung / Foto: dts
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Die Innenminister der Bundesländer in Deutschland fordern einen gesonderten Straftatbestand für Cybermobbing, so ein Beschlussvorschlag für die Innenministerkonferenz (IMK) in Potsdam, über den der „Spiegel“ berichtet. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) drängt auf diese Gesetzesänderung, da Cybermobbing oft Frauen und Kinder sowie kommunale Amtsträger betrifft und die Auswirkungen für die Opfer schwerwiegend sind.

Aufruf zur Einführung eines Straftatbestands für Cybermobbing

Die Innenminister der Bundesländer sprechen sich für die Schaffung eines gesonderten Straftatbestands für Cybermobbing aus. Laut einem Beschlussvorschlag für die IMK, über den der „Spiegel“ berichtet, könnte Cybermobbing „schwerwiegende Auswirkungen“ für die Opfer haben. Deshalb solle geprüft werden, „ob die Einführung eines gesonderten Mobbing- oder Cybermobbing-Strafbestandes angezeigt ist oder ob bestehende Strafvorschriften anzupassen sind“. Diese Prüfung soll durch die Justizministerkonferenz durchgeführt werden.

Brandenburgs Innenminister setzt sich ein

Michael Stübgen, Innenminister von Brandenburg und aktueller Vorsitzender der IMK, ist eine treibende Kraft hinter dem Vorstoß. „Ich setze mich dafür ein, Cybermobbing zu einem gesonderten Straftatbestand zu machen“, sagte er gegenüber dem „Spiegel“. Er bezeichnet Cybermobbing als „ein wachsendes Phänomen, das bisher unterschätzt wird“.

Auswirkungen auf Frauen, Kinder und kommunale Amtsträger

Stübgen weist darauf hin, dass Cybermobbing vor allem Frauen und Kinder betrifft. Aber auch kommunale Amtsträger seien zunehmend Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt. „Cybermobbing ist mehr als es die Straftatbestände Beleidigung und Bedrohung abbilden können“, fügte er hinzu.

Bundesjustizministerium sieht Regelungsbedarf

Das Bundesjustizministerium gab auf Anfrage bekannt, dass das geltende Strafrecht bereits jetzt „tat- und schuldangemessene Bestrafung von Cybermobbing“ ermöglicht. Allerdings wird der Bedarf für mögliche Änderungen „im Hinblick auf die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ geprüft.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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