Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach es in Syrien keine ernsthafte Bedrohung für Zivilpersonen durch willkürliche Gewalt im Bürgerkrieg mehr gebe, hat gemischte Reaktionen ausgelöst. Während Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) das Urteil als „sehr wichtig und richtungsweisend“ bezeichnete, begrüßte auch Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) die Entscheidung.
Gemischte Reaktionen auf das OVG-Urteil
Laut Joachim Herrmann (CSU) hat sich das Regime des syrischen Diktators Baschar al-Assad „leider gefestigt“, aber es gebe „weite Teile des Landes“, in denen man „ungefährdet“ leben könne, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Deshalb gibt es keinen Anlass, jedem, der zu uns kommt, automatisch Schutz zu gewähren“, fügte der bayrische Innenminister hinzu. „Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, eine neue Lagebewertung für Syrien vorzunehmen.“
Unterstützung aus Thüringen
Auch Georg Maier (SPD), Innenminister von Thüringen, begrüßte das Urteil. „Ich teile die Auffassung des Gerichts“, sagte er. „Man muss die Lage in Syrien differenziert betrachten. Es gibt auch geflüchtete Syrer, die nachweislich regimetreu sind und deshalb keine Konsequenzen zu befürchten haben.“ Maier fügte hinzu, er sei „grundsätzlich der Auffassung, dass insbesondere Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern, die schwere Straftaten begangen haben, wieder durchgeführt werden sollten, notfalls über Drittstaaten“. „Die nationalen Sicherheitsinteressen überwiegen hier gegenüber den individuellen Interessen der abgelehnten Asylbewerber.“
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in seinem Urteil erklärt, in Syrien bestehe für Zivilisten „keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts“ mehr. Diese Entscheidung steht laut einem Sprecher des höchsten Verwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen gegen die bislang gängige Praxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, syrischen Asylbewerbern im Regelfall subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge zuzusprechen.
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