HASEPOST
 
HASEPOST

Impfung von Kindern in Osnabrück auch am späten Nachmittag möglich

Das für die Impfung der Kinder zwischen fünf und elf Jahren zuständige Team bietet ab der kommenden Woche mittwochs und donnerstags Impftermine auch am späten Nachmittag bis 17.15 Uhr an.

Ziel ist es, den Eltern eine Begleitung ihrer Kinder zur Impfung zu erleichtern. Auch am Freitag, 14. Januar, und am Freitag, 21. Januar, gibt es Termine für Kinderimpfungen in der Käthe-Kollwitz-Schule bis 17.15 Uhr. Sie sind buchbar unter www.impfportal-niedersachsen.de.

Unkompliziert Impfen auch für Vollzeitberufstätige

Für alle Personen ab zwölf Jahren ist das Angebot in der Stadt Osnabrück ebenfalls so gestaltet, dass auch in Vollzeit Arbeitende unkompliziert eine Impfung erhalten können. So gibt es im Impfzentrum in der Kamp-Promenade den langen Dienstag, im Impfzentrum an der Sedanstraße den langen Mittwoch. An diesen Tagen finden Impfungen nicht nur bis 15.45 Uhr, sondern bis 19.15 Uhr statt – ohne vorherige Terminvereinbarung. Darüber hinaus finden in den Impfzentren auch am Wochenende Impfungen von 8.15 bis 15.45 Uhr statt – sowohl samstags als auch sonntags.

Alle Informationen zum Thema Impfen gibt es unter www.osnabrueck.de/impfen. Auch im Landkreis Osnabrück gibt es täglich Impfangebote für Kinder von fünf bis elf Jahren. Auch hier sind Termine unter www.impfportal-niedersachsen.de buchbar.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion