Impfung (Symbolbild)
Ab Mitte März gilt eine Impfpflicht für Ärzte und Pflegekräfte. Die Pflicht bereitet einigen Pflegeeinrichtungen in Osnabrück schon heute Probleme. Jetzt kritisiert der Vorsitzende der Ärztekammer Osnabrück das Vorhaben als “wenig durchdacht”.
“Wichtig ist fest zu halten, dass nur bei neu einzustellenden Mitarbeitern im medizinischen Bereich der potenzielle Arbeitgeber gehalten ist, sich den Impfpass, die Genesenen Bescheinigung oder eben ein Attest zeigen zu lassen, dass der potenzielle Arbeitnehmer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann.“ stellt Dr. Steffen Grüner, Vorsitzender der Ärztekammer Osnabrück fest. „Für die bereits beschäftigten Mitarbeiter gilt eine andere Regelung: Ab dem 16.03.2022 muss der Arbeitgeber dem Gesundheitsamt mitteilen, ob die Mitarbeiter geimpft oder genesen sind oder über die oben genannte Bescheinigung der Impfunfähigkeit verfügen. Unklar ist dabei aktuell noch, ob der Arbeitgeber dabei auch gleich die Mitarbeiter namentlich benennen muss, die keine entsprechende Unterlagen beibringen.”
Viele Schlupflöcher
“Gleichzeitig kann der Arbeitgeber aber auch darlegen, dass er – sollte der Mitarbeiter nicht mehr für ihn arbeiten können – seinen Betrieb nicht mehr oder nur eingeschränkt weiterführen kann. Das Gesundheitsamt kann dann eine Bewilligung ausstellen, dass unter diesen Umständen auch der Ungeimpfte weiter arbeiten darf, kann aber auch ein Beschäftigungsverbot gegen den Mitarbeiter in einem Pflegeheim, Krankenhaus oder Arztpraxis erlassen. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Verkürzung des Genesenen Status: Den Mitarbeiter, der jetzt als genesen eingestellt wird, müßte vielleicht in zwei oder drei Monaten – ja nach aktueller Regelungslage – dem Gesundheitsamt gemeldet werden, sollte er sich nicht impfen lassen.“ führt Dr. Grüner weiter aus.
Kritik an der Politik
„Auch im Zusammenhang mit dem Verwaltungsgerichtsurteil Osnabrück, welches die schon willkürlich zu nennende Verkürzung des Genesenden Status als unzulässig erklärt hat, scheint fest zu stehen, dass diese Regelung impraktikabel ist, zumal das Gesetz ein „Ablaufdatum“ hat, d.h. es ist erstmal befristet bis zum 31.12.2022. Sollte es nicht verlängert werden, endet die bereichsbezogene Impfpflicht genauso schnell wieder, wie sie politisch geboren wurde, allerdings ist zu berfürchten, dass die juristischen Prozesse hierüber uns deutlich länger beschäftigen werden. Erneut erschwert eine dysfunktionale Politik durch wenig durchdachte Schnellschüsse eine einheitliche Bekämpfung der Pandemie. Bayern hat bereits angekündigt, den Vollzug von Betretungs- und Beschäftigungsverboten aussetzen zu wollen, weil man erkennt, dass die Gesundheitsämter bereits jetzt überlastet sind und die Pflegeheime und Krankenhäuser nicht mehr betrieben werden können. Für Niedersachsen wäre das vermutlich auch der beste Weg, sollte die Umsetzung nicht besser geregelt werden.“ so Dr. Grüner weiter.