HASEPOST
 
HASEPOST

Impfen ohne Termin in der Lagerhalle

Lagerhalle Osnabrück/ Foto: Carla Obrock

Am nächsten Donnerstag (24. Februar) bietet sich in der Lagerhalle die Möglichkeit einer Impfung ohne vorherige Terminanmeldung. Geimpft wird von 14 bis 20:30 Uhr.

Möglich sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen ab zwölf Jahren mit einem empfohlenen Mindestabstand von drei Monaten zur Zweitimpfung. Darüber hinaus sind ebenfalls Viertimpfungen für Menschen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Menschen mit Immunschwäche mit einem Mindestabstand von drei Monaten zur Drittimpfung möglich. Auch Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt) können eine Viertimpfung erhalten, wenn der Abstand zur Drittimpfung mindestens 6 Monate beträgt.

Impfungen ab zwölf Jahren möglich

Impfwillige Personen zwischen zwölf und 15 Jahren dürfen mit der Einverständniserklärung (Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf Einwilligungs- und Anamnesebogen) auch ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten geimpft werden. Impfwillige Personen ab 16 Jahren dürfen selbst unterschreiben.

Für Personen unter 30 Jahren sowie Schwangeren steht der Impfstoff von BioNTech zur Verfügung, Personen ab 30 Jahren haben die Wahl zwischen BioNTech und Moderna.

Für die Anmeldung ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzuzeigen und falls vorhanden den Impfpass mitzubringen. Alternativ kann vor Ort auch eine Ersatzbescheinigung ausgehändigt werden.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion