Die Korruptionsermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München gegen den AfD-Politiker Petr Bystron müssen wahrscheinlich vorübergehend eingestellt werden, berichten „Spiegel“ und ZDF. Grund dafür ist die gewonnene Immunität Bystrons durch seine Wahl ins Europäische Parlament.
Korruptionsermittlungen gegen AfD-Politiker
Der AfD-Politiker Petr Bystron, bisher Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis München-Nord, wird von der bayerischen Polizei der Bestechlichkeit und Geldwäsche verdächtigt. Sie gehen davon aus, dass er von Personen eines prorussischen Portals mehrere Zehntausend Euro erhielt, um im Bundestag im Sinne Moskaus zu handeln. Im Mai wurden mehrere Büros und Wohnungen in Bayern, Spanien und Berlin durchsucht, darunter Bystrons Büro. Dies war möglich, nachdem der Bundestag Bystrons Immunität aufgehoben hatte.
Beginn der Immunität nach Wahl ins Europäische Parlament
Nun wurde Bystron jedoch ins Europäische Parlament gewählt. Damit einhergehend genießt er ab der konstituierenden Sitzung am 16. Juli in Straßburg erneut Immunität, so das Europäische Parlament. Eventuell greift diese sogar bereits einige Tage zuvor, wenn die neuen EU-Abgeordneten anreisen. Daher müssen die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München solange ruhen, bis die Immunität wieder aufgehoben ist.
Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft München
Die Generalstaatsanwaltschaft München gab keine Auskunft bezüglich der Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen Bystron. Dennoch betonte der Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle gegenüber dem „Spiegel“ und ZDF, dass sie „unter Beachtung der Immunität jeglichem Anfangsverdacht einer Abgeordnetenbestechung konsequent nachgehen“ würden. Röttle unterstrich: „In Bayern ist kein Platz für politische Korruption.“
Aufhebung der Immunität kann dauern
Die Aufhebung der Immunität des neu gewählten EU-Abgeordneten Bystron kann sich jedoch hinziehen. Im Fall des früheren AfD-Chefs Jörg Meuthen zog sich der Prozess der Aufhebung der Immunität wegen einer Parteispendenaffäre mehr als ein halbes Jahr hin. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Juni 2021 die Aufhebung seiner Immunität beantragt und erst im Februar 2022 wurde der Schritt vollzogen.
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