Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums unter Marco Buschmann (FDP) sieht vor, Grundstückskaufverträge in Zukunft digital abzuwickeln. Damit sollen Effizienz gesteigert und Bürokratie abgebaut werden.
Deutliche Beschleunigung durch Digitalisierung
Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizministerium, plant, den Vollzug von Immobilienverträgen zu digitalisieren. Der aktuell vorliegenden Entwurf sieht vor, den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung digital durchzuführen. Derzeit verläuft der Prozess „fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg“, was zu Verzögerungen führt und einen erheblichen Mehraufwand verursacht, da „identische Daten mehrfach erhoben werden müssen“, wie es im Entwurf heißt, über den das Handelsblatt berichtet.
Umsetzung bis 2027
Laut dem Gesetzentwurf sollen die digitalen Abläufe spätestens zum 1. Januar 2027 verpflichtend sein. Die genauen Starttermine werden von den einzelnen Bundesländern durch Rechtsverordnung festgelegt, um den Verwaltungsbehörden „einen ausreichenden Zeitraum“ für die Modernisierung zu gewähren. Die Gesetzesänderung würde den deutschen Immobilienmarkt stärken, so das Ministerium.
Auswirkung auf die Praxis
Jährlich werden mehr als eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Grundstücksübertragungen beurkundet. Neben dem Vollzug von Immobilienverträgen soll in Zukunft auch die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts oder die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare gegenüber den Finanzämtern digital erfolgen. „Das reduziert Verwaltungsaufwand, vereinfacht das Verfahren und baut so Bürokratie ab“, heißt es in dem Entwurf. Es sollen „strukturierte Datensätze“ zum Einsatz kommen, die eine automatisierte, sichere Bearbeitung ermöglichen. Eine abschließende Abstimmung des Entwurfs innerhalb der Ressorts steht noch aus.
✨ durch KI bearbeitet, .