Foto: Büro-Hochhaus, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In Deutschland verstoßen wieder mehr Unternehmen gegen die Veröffentlichungspflicht ihrer Bilanzen. Im vergangenen Jahr leitete das zuständige Bundesamt für Justiz nach Informationen der „Welt am Sonntag“ schon bis Ende November mehr als 242.000 Verfahren wegen Verstößen gegen die sogenannte Offenlegungspflichten ein – gut 15 Prozent mehr als 2021.
Damals hatte die Behörde im Gesamtjahr rund 210.000 Verfahren eröffnet. Die meisten Firmen sind nach dem Handelsgesetzbuch verpflichtet, spätestens ein Jahr nach Ende ihres Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu veröffentlichen. Wer gegen diese Regelungen verstößt, dem droht ein Ordnungsgeld. Sollten die Unternehmen auch nach Aufforderung ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen, kann das Bundesamt für Justiz bis zu 25.000 Euro Bußgeld verhängen.
In fast 80.000 Fällen verhängte die Behörde bis Ende November des vergangenen Jahres solche Ordnungsgelder, 2021 waren es 78.400 Verfahren gewesen, in denen ein Bußgeld verhängt wurde. So kamen allein durch Ordnungsgelder und Gebühren Einnahmen von fast 105 Millionen Euro zusammen. Im Vorjahr lag der Wert mit knapp 112 Millionen Euro aber noch höher. Verhängt wurden von Januar bis November 2022 sogar Ordnungsgelder von mehr als 237 Millionen Euro, im Vorjahr waren es gut 230 Millionen Euro gewesen.