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Im Durchschnitt 15 Euro: Ab heute zahlen die Osnabrücker für ihren Covid-Schnelltest

Coronatest (Symbolbild)

Die bisher kostenlosen Corona-Schnelltests sind ab dem heutigen Montag, 11. Oktober 2021 zahlungspflichtig. In Osnabrück liegt der Preis im Durchschnitt bei 15 Euro – an einigen Standorten muss man aber auch tiefer in die Brieftasche greifen.

Sowohl in der Stadt Osnabrück, als auch im Landkreis müssen die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft Geld bezahlen, um sich mit einem Antigentest auf das Coronavirus testen zu lassen. Bisher galt das nur für die aufwendigen PCR-Tests. Einige Testzentren schließen ab heute aber auch dauerhaft ihre Türen. Die folgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Stadt Osnabrück – Preis im Durchschnitt bei 15 Euro

Besonderheiten im Preis und Schließung der Testzentren

Das Testzentrum an der Halle Gartlage hat vorübergehend geschlossen. Auch beim Testzentrum am Zoo Osnabrück werden keine Corona-Schnelltests mehr angeboten.

Testen im Landkreis vereinzelt möglich

  • Möbel Hardeck (Bramsche): 15,50 Euro / ausschließliche Kartenzahlung
  • Neue Apotheke Oesede (Georgsmarienhütte): 15 Euro / Karten- und Bargeldzahlung
  • IKEA (Osnabrück / Hasbergen): 14,50 Euro / Online-Zahlung bei Terminbuchung
  • Nibelungen Apotheke (Hagen a.T.W.): 16 Euro / Karten- und Bargeldzahlung
  • Apotheke Agarius (Wallenhorst): 15 Euro / ausschließliche Bargeldzahlung

Für wen sind die Tests weiterhin kostenlos?

Weiterhin kostenlos sind die Coronatests für Kinder unter zwölf Jahren oder für Kinder, die zwölf Jahre und drei Monate alt sind. Das gleiche gilt für Menschen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Corona-Virus geimpft werden können. Hier muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Auch für Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel sind von den Kosten befreit. Vormals Schwangere beziehungsweise stillende Frauen können sich noch bis zum 10. Dezember 2021 weiterhin kostenlos testen lassen, da die Ständige Impfkomission (StiKo) eine Empfehlung für diese Personengruppe gegeben hat. Als Nachweis gilt der Mutterpass.

Personen, die aufgrund einer Erkrankung am Corona-Virus in Quarantäne waren und sich zur Beendigung dieser freitesten müssen, haben ebenfalls Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test. Minderjährige und Schwangere haben das Recht, sich bis zum 31. Dezember kostenlos testen lassen. Studierende aus dem Ausland, die die Universität in Deutschland besuchen und mit einem in Deutschland nicht anerkannten Impfstoff geimpft worden sind, haben Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest bis zum 31. Dezember 2021. Außerdem können sich Menschen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das SARS-CoV-2 teilnehmen, weiterhin kostenlos testen lassen. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landes Niedersachsen.


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Anastasia Pukhovich
Anastasia Pukhovich
Anastasia Pukhovich ist seit dem Sommer 2021 im Team der HASEPOST und unterstützt uns als Praktikantin.

  

   

 

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