Bei einer Baustellenkontrolle im Landkreis Osnabrück haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Montag (15. Mai) zwei illegal beschäftigte Arbeiter angetroffen. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Die Ermittler wollten auf der Baustelle prüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten. Bei der Kontrolle trafen die Beamten zwei Arbeitnehmer an, die mit Glasfaserarbeiten beschäftigt waren. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass die Männer aus Belarus stammten. Einen Aufenthaltstitel, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt, besaßen sie nicht.
Männer erhalten Ausreiseaufforderung
Die Personen haben durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Von der zuständigen Ausländerbehörde erhalten die zwei Männer eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.