Dass der Einsatz illegaler Pyrotechnik für den Verein teuer und für die Akzeptanz der „Fankultur“ wenig förderlich ist, sollte sich eigentlich herumgesprochen haben. Mit deutlich mehr als 20.000 Euro Geldstrafe nimmt der DFB den VfL in die Pflicht und erleichtert die Vereinskasse.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.850 Euro belegt, das teilte der VfL am Mittwochnachmittag mit. Grund war der verbotene Einsatz von Pyrotechnik im Gästeblock beim Auswärtsspiel gegen Eintracht Braunschweig.
Vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 26. Oktober 2018 wurden im Osnabrücker Zuschauerblock mindestens 66 Bengalische Feuer abgebrannt und mindestens eine Rakete auf das Spielfeld geschossen.
VfL stimmte der Geldstrafe bereits zu
Von der Geldstrafe, die im Einzelrichterverfahren aufgrund des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger ausgesprochen wurde, kann der VfL bis zu 8.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Die Lila-Weißen haben dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.
VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend: „Der Einsatz von Pyrotechnik ist bekanntermaßen verboten und stellt eine Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Zuschauer dar. Entsprechend ist dieses Fehlverhalten durch den Verband zu sanktionieren. Vereinsseitig versuchen wir die tatsächlich Verantwortlichen zu ermitteln und im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Rechenschaft zu ziehen.“