Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Osnabrücker Zolls soll in der Stadt präsenter sein. / Foto: IG BAU
Lohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt Osnabrück hat im vergangenen Jahr 29 Verfahren gegen Unternehmen in der Region eingeleitet, weil Mindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt wurden. Die IG BAU wünscht sich aber noch mehr Präsenz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Die Beamten verhängten Bußgelder in Höhe von rund 305.000 Euro. 15 Ordnungswidrigkeitsverfahren gingen auf Baufirmen in der Region zurück, gegen die Geldbußen von 186.000 Euro verhängt wurden. „Die Zahlen zeigen, dass es viele Arbeitgeber mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten nicht so genau nehmen. Der Zoll sollte daher auch in Osnabrück noch mehr Präsenz zeigen. Das Risiko für schwarze Schafe, bei einer Kontrolle erwischt zu werden, ist noch immer zu gering“, sagt Friedrich Pfohl. Der IG BAU-Bezirksvorsitzende verweist darauf, dass die Arbeit, die auf die Zolleinheit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zukommt, mehr werde.
Mindestlohnerhöhung sicherstellen
Denn mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde stiegen ab Oktober auch die Einkommen Tausender Menschen allein in Osnabrück. „Der Staat muss dann sicherstellen, dass die Beschäftigten den höheren Mindestlohn auch wirklich bekommen. Die wichtige und überfällige Erhöhung des unteren Lohnsockels darf nicht nur auf dem Papier gelten“, so der Vorsitzende der IG BAU Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim.
Der Gewerkschafter warnt vor bloßen „Placebo-Kontrollen“, sollte das Hauptzollamt Osnabrück die Arbeitgeber-Prüfungen nicht deutlich ausweiten. „Entscheidend ist, dass die FKS zusätzliches Personal bekommt. Das Bundesfinanzministerium als oberster Dienstherr der Zollverwaltung muss sich mit Hochdruck um neue Kontrolleure kümmern.“
IG BAU kritisiert staatliches Zuständigkeits-Wirrwarr
Kritik übt die IG BAU zudem an einem „staatlichen Zuständigkeits-Wirrwarr“. So hätten die Arbeitsschutzbehörden beispielsweise die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Standards bei Unterkünften ausländischer Beschäftigter im Blick. Allerdings fehle es in den Ämtern ebenfalls an Personal – obwohl sie in der Pandemie zusätzliche Aufgaben wie die Kontrolle der Corona-Vorschriften am Arbeitsplatz bekommen hätten. Die FKS des Zolls hingegen kümmere sich um die Prüfung von Lohn- oder Steuerabrechnungen. „In der Praxis wäre eine staatliche Arbeitsinspektion aus einer Hand sinnvoller. Als übergeordnete Behörde könnte sie für die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und Sozialvorschriften Sorge tragen“, so Pfohl.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums kontrollierte das Hauptzollamt Osnabrück im vergangenen Jahr insgesamt 939 Unternehmen in der Region – 287 davon aus der Baubranche. Im Fokus der Fahnderinnen und Fahnder standen neben Lohn-Tricksereien insbesondere auch Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Steuerbetrug: Insgesamt leiteten die Osnabrücker Zöllner hier 2.431 Strafverfahren ein (Bau: 235).