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Ifo-Präsident fordert Reform des Umsatzsteuergesetzes

Der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest, drängt auf eine Reform des Umsatzsteuergesetzes. Er schlägt eine einheitliche Mehrwertsteuer von 16 Prozent vor und kritisiert die politische Förderung partikularer Interessen durch Ausnahmeregelungen.

Reform des Umsatzsteuergesetzes gefordert

Clemens Fuest, Präsident des Münchner Ifo-Instituts, fordert in einem Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“ eine Überarbeitung des Umsatzsteuergesetzes. Seiner Ansicht nach würde ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent den oft kritisierten „Flickenteppich“ im Umsatzsteuergesetz beseitigen und dadurch Abgrenzungsprobleme und Rechtsstreitigkeiten reduzieren.

Politische Privilegien und partikulare Interessen

Fuest kritisiert, dass die vielen Ausnahmen im Umsatzsteuergesetz der Lobbyarbeit Vorschub leisten und partikulare Interessen foltern. Die Kosten dieser Ausnahmen würden so breit verteilt, dass sie kaum wahrgenommen werden. „Die Kosten dieser Ausnahmen für Partikularinteressen sind dann auch so breit verteilt, dass kaum jemand es merkt und aufschreit, obwohl Politiker hier ihre Wählergruppen gezielt privilegieren, ohne an das Gemeinwohl zu denken,“ äußerte Fuest.

Mehrwertsteuererhöhung und Forderung nach Konsens

Fuest ist nicht der einzige, der eine Streichung der Ermäßigungen fordert. „Es bedarf sehr viel Aufklärung, dass die Menschen darin nicht ein Steuererhöhungsmanöver sehen“, warnte jedoch Friedrich Heinemann, Professor für Wirtschaftswissenschaften beim Mannheimer Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), in der „Süddeutschen Zeitung“. Ein Konsens aller demokratischen Parteien sei zentral für einen Erfolg, so Heinemann.

Bundesrechnungshof: Reform überfällig

Auch der Bundesrechnungshof unterstützt die Forderung nach einer Reform. Die Experten des Hofs bezeichnen die Reform als „lange überfällig“ und wiesen auf die steuerliche Begünstigung von fast 35 Milliarden Euro hin, die der reduzierte Umsatzsteuersatz jährlich bringt. Sie betonen, dass eine Einschränkung der ermäßigt besteuerten Leistungen Mehreinnahmen für die Konsolidierung der Staatsfinanzen generieren würde.

Skurrile Auswüchse im Steuerrecht

Die Vielfalt an Ausnahmeregelungen führt laut Bundesrechnungshof zu skurrilen Situationen. Zum Beispiel unterliegen frische Blätter, Zweige, Gräser und Moose, die zu Dekorationszwecken verwendet werden, dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent. Werden sie jedoch getrocknet, erhöht sich der Steuersatz auf 19 Prozent.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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