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Startseite Deutschland & die WeltIfo-Institut empfiehlt Arbeitsvisa-Abkommen zur Reduzierung irregulärer Zuwanderung
Deutschland & die Welt

Ifo-Institut empfiehlt Arbeitsvisa-Abkommen zur Reduzierung irregulärer Zuwanderung

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. Mai 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. Mai 2024
EU Flaggen / Foto: dts
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Das Ifo-Institut fordert Arbeitsvisa-Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und sicheren Drittstaaten um die irreguläre Zuwanderung zu reduzieren. Nach Ansicht der Münchner Ökonomen könnten damit Asylsysteme entlastet und legale Einreisemöglichkeiten auch für niedrigqualifizierte Menschen geschaffen werden.

Arbeitsvisa als Alternative zur Asylzuwanderung

Laut den Experten des Ifo-Instituts könnten Arbeitsvisa-Abkommen zwischen der EU und sicheren Drittstaaten einen Weg bieten, die Zahl von Asylanträgen zu verringern. Panu Poutvaara, Leiter des Ifo-Zentrums für Migrationsforschung, erklärte: „Damit wäre eine legale und gesteuerte Zuwanderung möglich. Denn ein Grund für die Überlastung des europäischen Asylsystems ist der Mangel an Möglichkeiten, legal in die EU zu kommen. Besonders für niedrig qualifizierte Menschen ist die Chance auf Arbeitsvisa in Europa verschwindend gering.“

Nutzen für Asylsuchende und EU

Ein solches Abkommen könnte insbesondere für Asylsuchende aus Ländern wie der Türkei von Vorteil sein, die oftmals geringe Aussichten auf ein Bleiberecht in der EU haben. „Die Zuwandernden könnten ein Arbeitsvisum beantragen und legal in die EU einreisen, ohne die gefährliche Reise über das Mittelmeer antreten und Schlepper bezahlen zu müssen“, argumentiert Yvonne Giesing, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Ifo-Zentrum für Migrationsforschung.

Aber auch für die EU ergäben sich Potentiale: Die Kosten für Asylanträge könnten reduziert, die illegale Schlepperei bekämpft und legale Beschäftigung gefördert werden.

Orientierung an Westbalkan-Regelung

Die vorgeschlagenen Arbeitsvisa-Abkommen sollen sich an der sogenannten Westbalkan-Regelung orientieren, die Deutschland 2016 mit mehreren Staaten abgeschlossen hat. Diese ermöglicht Staatangehörigen der beteiligten Länder, unabhängig von ihren Qualifikationen, ein Visum zur Arbeitsaufnahme in der EU zu beantragen. Denkbar seien auch befristete Visa oder Einschränkungen beim Zugang zu Sozialleistungen für Visum-Inhaber, so das Ifo-Institut.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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