Die Mehrheit der staatlichen Corona-Hilfsprogramme hat laut einer Bewertung des Ifo-Instituts ihre Ziele erreicht. Allerdings gibt es auch kritische Anmerkungen zu einigen Maßnahmen, wie der zeitweiligen Absenkung des Mehrwertsteuersatzes und der Vergabe von Krediten an bereits schwache Unternehmen.
Bewertung der Corona-Hilfsmaßnahmen
Nach einer detaillierten Analyse des Ifo-Instituts haben die meisten staatlichen Corona-Hilfsprogramme ihr Ziel erreicht. Besonders beurteilt wurden die Liquiditätshilfen für Unternehmen mit Geschäftsverboten und die erweiterten Kurzarbeiterregeln. „Joachim Ragnitz von der Dresdener Niederlassung des Instituts erklärte: „Vor allem die Liquiditätshilfen für Unternehmen mit Geschäftsverboten und die erweiterten Kurzarbeiterregeln waren angemessen. Denn sie kamen rechtzeitig, waren zielgerichtet und zeitlich befristet.“
Kritik an einzelnen Maßnahmen
Einige Hilfsmaßnahmen wurden jedoch auch kritisch bewertet. Dazu gehören die zeitweise Absenkung des Mehrwertsteuersatzes und die Vergabe von Krediten an bereits geschwächte Unternehmen. Ragnitz stellte fest: „Sie richteten sich nicht gezielt an Firmen, die durch Corona Probleme hatten.“ Darüber hinaus wies er auf die langfristigen finanziellen Verpflichtungen hin, die mit diesen Entscheidungen verbunden sind: „Die hiermit verbundenen Finanzierungen werden auch künftige Generationen noch stark belasten, da die während der Corona-Pandemie aufgenommenen Kredite noch bis zum Jahre 2058 zurückzuzahlen sind. Das sind 30 Jahre Tilgung ab dem Jahre 2028.“
Umfang der Corona-Hilfen
Die Corona-Hilfen des Bundes beliefen sich auf über 75 Milliarden Euro allein an Zuschüssen für liquiditätsbedrohte Unternehmen. Zusätzlich wurden zeitweise Steuersenkungen durchgeführt (rund 20 Milliarden Euro allein für die zeitweilige Absenkung des Mehrwertsteuersatzes). Weiterhin wurden Kredite an pandemiebetroffene Unternehmen in Höhe von knapp 70 Milliarden Euro vergeben.
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