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Startseite Deutschland & die WeltHubig plant strengere Sorgerechtsregeln bei häuslicher Gewalt
Deutschland & die Welt

Hubig plant strengere Sorgerechtsregeln bei häuslicher Gewalt

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. Juni 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. Juni 2025
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Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, das Sorge- und Umgangsrecht zu verschärfen, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Nach ihren Plänen sollen Täter häuslicher Gewalt mit deutlichen Einschränkungen beim Umgang mit ihren Kindern rechnen müssen.

Pläne zur Verschärfung des Sorge- und Umgangsrechts

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant nach eigenen Angaben eine Verschärfung des Sorge- und Umgangsrechts, um Frauen wirksamer vor Gewalt zu schützen. „Wer seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf – oder nur im Beisein einer Begleitperson“, sagte die SPD-Politikerin laut den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben). „Wir müssen klar im Gesetz festschreiben: Bei Gewalt gegen den anderen Elternteil kann auch der Umgang mit dem Kind beschränkt oder sogar ausgeschlossen werden. Denn das Kind leidet ja mit, wenn der Vater die Mutter verprügelt.“

Erweiterung der Regelungen auf psychische Gewalt

Hubig führte weiter aus, die Einschränkung des Sorge- und Umgangsrechts könne künftig auch „wegen psychischer Gewalt gerechtfertigt sein – zum Beispiel wegen schwerer Beleidigungen oder Bedrohungen“. Bislang könne das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils nur dann eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt – nicht aber, wenn der andere Elternteil betroffen sei.

Weitere Maßnahmen: Mietrecht und Anti-Gewalt-Trainings

Neben Änderungen im Sorge- und Umgangsrecht fordert Hubig auch Anpassungen im Mietrecht, um Gewaltopfern schnellere Lösungen zu ermöglichen. „Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss so schnell wie möglich aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen – auch dann, wenn der Ex-Partner sich stur stellt“, so Hubig. Viele Betroffene wollten einen Neuanfang in einer anderen Wohnung, doch dies werde oft zur „Nervenprobe“, da es zu lange dauere, aus einem gemeinsamen Mietvertrag auszusteigen. Sie prüfe daher, „wie wir als Gesetzgeber eine solche Situation verbessern können.“

Zudem hält Hubig es nicht für ausreichend, wenn Familiengerichte bundesweit die Fußfessel nach dem spanischen Modell anordnen können. „Mit einer einzelnen Maßnahme lasse sich das Thema häusliche Gewalt nicht in den Griff bekommen“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Daher werden wir Familiengerichte auch dazu ermächtigen, Anti-Gewalt-Trainings anzuordnen. Außerdem will ich den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht verbessern.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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