Nach der Corona-Pandemie ist die Zahl der Arbeitnehmer, die ausschließlich von zu Hause aus arbeiten, signifikant gesunken, wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Susanne Ferschl hervorgeht. Trotzdem bleibt das Homeoffice nach wie vor sehr beliebt, wobei Männer es häufiger nutzen als Frauen.
Trend zum Homeoffice bleibt trotz gesunkenen Zahlen stabil
Nach einer Meldung der „Rheinischen Post“ waren während der Pandemie im Jahr 2022 noch knapp 2,3 Millionen Arbeitnehmer ausschließlich von zu Hause aus tätig. Nach der Pandemie im Jahr 2023 sank ihre Zahl um 22,6 Prozent auf knapp 1,8 Millionen. Dennoch bleibt das Homeoffice eine beliebte Arbeitsform: Auch 2023 arbeiteten rund 8,4 Millionen abhängig Beschäftigte mindestens einen Tag pro Woche von zu Hause aus – das entspricht 21,4 Prozent aller Angestellten.
Homeoffice-Nutzung nach Geschlecht und Alter
Berichten des Bundesarbeitsministeriums zufolge nutzen Männer das Homeoffice häufiger als Frauen: 53 Prozent der Homeoffice-Nutzer waren 2023 männlich, 47 Prozent weiblich. Zudem wird es überproportional von der mittleren Altersgruppe zwischen 35 und 54 Jahren in Anspruch genommen: 3,3 Millionen Nutzer kamen aus dieser Altersgruppe, während es nur 2,1 Millionen im Alter zwischen 15 und 34 Jahren und 1,3 Millionen Nutzer zwischen 55 Jahren und älter waren.
Verschiedene Studien liefern unterschiedliche Daten
Die Daten, auf die sich das Ministerium stützt, stammen vom Statistischen Bundesamt und dem letzten Mikrozensus und liegen spürbar niedriger als die Daten, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) diese Woche veröffentlicht hatte. Dies ist laut Arbeitsministerium auf unterschiedliche Annahmen, Fragestellungen oder Umfrageergebnisse zurückzuführen.
Die Linken-Abgeordnete Susanne Ferschl äußerte sich zu der Entwicklung: „Homeoffice ist zu einem festen Bestandteil in der Arbeitswelt geworden, umso mehr sind klare Regelungen erforderlich.“ Sie betonte die Notwendigkeit einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung und eines Rechts auf Nicht-Erreichbarkeit, ebenso wie die Pflicht der Arbeitgeber, einen Präsenzarbeitsplatz bereitzuhalten.
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