Das Osnabrücker Amtsgericht warnt Bürgerinnen und Bürger vor „Fake-Rechnungen“ im Handelsregisterbereich. Bereits 2020 und auch 2022 hatte es eine solche Warnung gegeben.
Das Amtsgericht Osnabrück warnt erneut vor gefälschten Rechnungen, die den Anschein einer ordnungsgemäßen Rechnung der Behörde erwecken. Diese Rechnungen tauchen zumeist im Zusammenhang mit angeblich erfolgten Bekanntmachungen in den hiesigen Registern auf, die aktuell vor allem das Handelsregister betreffen.
Bereits seit 2020 erhält das Amtsgericht Osnabrück regelmäßig Kenntnis von derartigen Fake-Rechnungen, was bereits Ende des Jahres 2020 und Mitte des Jahres 2022 zu einer entsprechenden Warnung geführt hat. Aufgrund der weiterhin hohen Zahl hier bekanntwerdender Fake-Rechnungen – aktuell etwa zehn Fälle pro Woche – sieht sich das Amtsgericht erneut veranlasst, vor Zahlungen auf derartige Forderungsschreiben zu warnen.
Auffällig bei den betrügerischen Rechnungen ist neben einem teilweise widersprüchlichen Absender – etwa: „Zentrale Zahlstelle Leipzig“ – ein Zahlungsziel von nur wenigen Tagen und eine ausländische IBAN-Nummer, die teils auch auf einem separaten SEPA-Überweisungsschein bereits voreingetragen ist. Die wahren, kriminellen Absender hoffen, dass derartige Rechnungen aufgrund des öffentlichen Anscheins nicht weiter hinterfragt und entsprechende Zahlungen geleistet werden.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger, die entsprechende Kostenrechnungen erhalten, werden daher gebeten, diese kritisch zu prüfen und dabei zu hinterfragen, ob ein Anlass für die vermeintlich entstandenen Kosten besteht. Im Zweifel kann das Amtsgericht Osnabrück auf telefonische Anfrage Auskünfte zu den erhaltenen Rechnungen und deren Rechtmäßigkeit erteilen.