Hamburg muss für 24-Stunden-Betreuung eines psychisch kranken Straftäters aufkommen, da kein Platz in einer geschlossenen Psychiatrie zur Verfügung steht, wodurch die Kosten erheblich ansteigen.
Entscheidung zur 1:1 Betreuung.
Die Stadt Hamburg ist verpflichtet, die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung eines psychisch kranken Straftäters zu tragen. Grund dafür ist die fehlende Verfügbarkeit eines Platzes in einer geschlossenen Psychiatrie. Die „1:1 Betreuung“ belastet die Stadtkasse täglich mit 1.281,91 Euro. Die prognostizierten Gesamtkosten für zwei Jahre belaufen sich auf 566.908,56 Euro – etwa das Vierfache dessen, was ein Platz in der Psychiatrie kosten würde, so die „Zeit“.
Der Fall im Detail
Der Patient, der aktuell diese Betreuung erhält, ist an paranoider Schizophrenie erkrankt. Im August 2022 hatte er in einem Wahnzustand Feuer in seiner Wohnung gelegt. Nach der Tat war er bis Frühjahr 2023 in einer Akutpsychiatrie. Da jedoch eine dauerhafte Unterbringung dort nicht möglich war, wurde die Stadt im Januar 2023 im Rahmen eines Eilverfahrens und einer „Folgenabwägung“ dazu angehalten, für eine durchgehende Betreuung zu sorgen.
Bestätigung der Entscheidung und aktuelle Situation
Das Landessozialgericht bestätigte Ende März die Entscheidung in den wesentlichen Punkten. Kurz danach zog der Patient laut seinem Betreuer in die Wohnung eines sozialpsychiatrischen Trägers. Obwohl er sich frei bewegen darf, wird er ständig von Sozialpädagogen oder Hilfskräften begleitet. Die Sozialbehörde in Hamburg wollte den Fall nicht kommentieren.