Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vermeldet einen leichten Anstieg bei den Leistungsverweigerern von Bürgergeldempfängern in den ersten zwei Monaten dieses Jahres. Der Bundesausschuss für Arbeit betrachtet Verweigerer von zumutbarer Arbeit, Ausbildung oder gefördertem Arbeitsverhältnis nahezu als „Totalverweigerer“, obwohl dieser Begriff politisch geprägt und nicht offiziell verwendet wird.
Sanktionen gegen Bürgergeldempfänger
Nach einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA), die von der „Welt“ berichtet wurde, wurden im Januar 1.443 und im Februar 1.740 Leistungsminderungen für Bürgergeldempfänger aufgrund von Arbeitssverweigerung ausgesprochen. Damit liegen die Zahlen etwas über dem Niveau des Vorjahres, was zum Teil auf einen Anstieg der Gesamtzahl der Bürgergeldempfänger zurückzuführen ist.
Zusätzlich zu den sogenannten „Totalverweigerern“ gibt es auch Sanktionen für diejenigen, die ihre Meldepflichten verletzen. Von September 2023 bis einschließlich Februar wurden insgesamt 137.689 Sanktionen verhängt, wovon die meisten (85%) auf Meldeversäumnisse zurückzuführen sind.
Erhöhte Sanktionen für „Totalverweigerer“
Bundesminister für Arbeit, Hubertus Heil (SPD), plant härtere Sanktionen für diese „Totalverweigerer“. Der vorgeschlagene Plan sieht eine Aussetzung des Regelsatzes für zwei Monate vor, mit dem Ziel, jährlich 170 Millionen Euro zu sparen. Der ehemalige Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, schätzte, dass etwa 150.000 Bürgergeldempfänger sanktioniert werden müssten, um diese Summe einzusparen.
Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums, äußerte, dass erste Rückmeldungen allein die neue Möglichkeit der Leistungsentzugs positiv bewertet hätten, im Sinne einer präventiven Wirkung. Die BA gab jedoch an, dass sie „keine quantitativen Aussagen zu den sogenannten `Totalverweigerern` machen“ könne.
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