Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke wurde vom Landgericht Halle (Saale) wegen Verwendung einer verbotenen SA-Parole zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt. Im Prozessverlauf machte der Vorsitzende Richter deutlich, dass Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat, und verwies auf “Indizien”, dass Höcke bewusst handelte.
Geldstrafe trotz Verweigerung der Freiheitsstrafe
Der vorsitzende Richter äußerte sich im Verlauf des Prozesses mit den Worten: “Das Gericht muss sich alles anhören, aber es muss nicht alles glauben”. Es gebe “Indizien”, dass Björn Höcke durchaus gewusst habe, was er sagt. “Wir haben das Gefühl, dass der Deckmantel Meinungsfreiheit arg strapaziert wird”. Jedoch wäre eine Freiheitsstrafe in diesem Fall “völlig überzogen”.
Verteidigung kündigt Rechtsmittel an
Trotz der angedrohten Rechtsmittel der Verteidigung betonte der Richter die Unabhängigkeit des Gerichts. Zuvor hatte Höckes Anwalt Vosgerau in seinem Plädoyer angekündigt, im Falle einer Verurteilung bis zum Bundesverfassungsgericht und notfalls auch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen.
Zeugenaussage und Schlussplädoyers
Am letzten Verhandlungstag stand der Publizist und Historiker Karlheinz Weißmann in der Zeugenvernehmung, der die Bedeutung des Slogans “Alles für Deutschland” zur NS-Zeit relativierte. Bei den abschließenden Plädoyers forderte die Staatsanwaltschaft eine zur Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafe von 6 Monaten und eine Zahlung von 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung für Höcke. Dessen Verteidiger plädierten auf Freispruch und beschuldigten die Staatsanwaltschaft, den NS-Kontext des Slogans wiederhergestellt zu haben.
Höcke: “Ich habe das Gefühl, ein politisch Verfolgter zu sein.”
Höcke selbst beklagte sich am Ende des Prozesses über die Staatsanwaltschaft und die Medien. Er warf dem Staatsanwalt vor, als “politischer Aktivist” gesprochen zu haben, und den Medien “Bashing”. “Bin ich kein Mensch? In den Medien werde ich so behandelt”, sagte Höcke, und: “Ich habe das Gefühl, ein politisch Verfolgter zu sein.”
Hintergrund
Der Prozess begann mit Höckes Nutzung des Slogans “Alles für Deutschland” bei einer Wahlkampfveranstaltung. Höcke gab an, nicht gewusst zu haben, dass die SA, also die “Sturmabteilung” der Nazis, diese Losung als Wahlspruch benutzt habe.
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