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Höcke-Prozess: Bei Verurteilung droht nur Geldstrafe

Der Prozess gegen den AfD-Landeschef von Thüringen, Björn Höcke, wegen Verwendung der verbotenen SA-Losung „Alles für Deutschland“, wurde am Freitag mit dem dritten Verhandlungstag fortgesetzt. Der Politiker beharrt auf seiner Unschuld und behauptet, keine Kenntnis von dem historischen Hintergrund des Spruchs gehabt zu haben.

Behauptungen von Unwissen und Unschuld

Björn Höcke (AfD) bestritt letzte Woche vor Gericht sein Wissen um die Bedeutung des Spruchs. „Nein, der Geschichtslehrer muss das nicht wissen, der Geschichtslehrer ist kein Universalgelehrter“, äußerte Höcke am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht in Halle (Saale), nachdem er am ersten Tag keine Aussage gemacht hatte. Er behauptet, weder in den von ihm präsentierten Geschichtsbüchern aus seiner Schulzeit noch in denen, mit denen er selbst unterrichtet hat, Hinweise auf das SA-Motto gefunden zu haben.

Mögliche Konsequenzen

Da das Gericht bereits signalisierte, dass bei einem Schuldspruch nur eine Geldstrafe in Erwägung gezogen würde, ist eine mögliche Gefängnisstrafe und damit der Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts für die Landtagswahl in Thüringen vom Tisch. Die Verteidigung von Höcke hat bisher vier Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess wird noch fortgesetzt.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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