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Startseite Deutschland & die WeltHöcke erneut wegen verbotener SA-Parole verurteilt
Deutschland & die Welt

Höcke erneut wegen verbotener SA-Parole verurteilt

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 1. Juli 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 1. Juli 2024
Björn Höcke am 01.07.2024 / via dts Nachrichtenagentur
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Der Landesvorsitzende der AfD in Thüringen, Björn Höcke, wurde erneut wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Halle (Saale) verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 130 Euro.

Verurteilung und Prozessablauf

Björn Höcke , Landeschef der AfD in Thüringen, wurde im zweiten Prozess zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt. Der vorsitzende Richter wies die Kritik von Höcke zurück, es handle sich um einen „politischen“ Prozess. Es gebe keine Zweifel daran, dass die Parole verboten sei, eine Freiheitsstrafe sei jedoch unverhältnismäßig und unangemessen.

Am dritten und letzten Verhandlungstag wurden zunächst mehrere Anträge der Verteidigung abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und eine Geldauflage, die an eine gemeinnützige Einrichtung wie die KZ-Gedenkstätte Buchenwald gezahlt werden sollte. Zudem sollte Höcke für zwei Jahre keine öffentlichen Ämter bekleiden dürfen.

Stellungnahme der Verteidigung und des Angeklagten

Die Verteidigung und Höcke selbst forderten einen Freispruch. Höcke behauptete, seine Meinungsfreiheit als Oppositionspolitiker sei eingeschränkt worden und übte Kritik am deutschen Rechtssystem. Er warf der Staatsanwaltschaft vor, „politisch“ zu handeln und beteuerte seine Unschuld.

Zweite Verurteilung

Dies ist die zweite Geldstrafe für Höcke. Bereits im Mai wurde er von derselben Strafkammer zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt, da er in einer Rede in Merseburg die Losung „Alles für Deutschland“ benutzt hatte, die der „Sturmabteilung“ der Nazis zugeordnet wird. Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Im zweiten Prozess ging es um die Verwendung der Parole bei einer anderen AfD-Veranstaltung in Gera. Höcke soll das Publikum dabei zum Aussprechen des umstrittenen Worts „Deutschland“ animiert haben.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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