Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke steht wegen des Verwendens der verbotenen SA-Losung “Alles für Deutschland” vor Gericht und beteuert seine Unwissenheit und Unschuld. Eine mögliche Gefängnisstrafe und damit ein Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts bei der Landtagswahl in Thüringen ist vom Tisch, eine Geldstrafe jedoch möglich.
Die Aussagen von Höcke im Gericht
Björn Höcke , AfD-Landeschef in Thüringen, verteidigte sich im Prozess um den Vorwurf der Verwendung der verbotenen SA-Losung “Alles für Deutschland” vor dem Landgericht in Halle (Saale) mit dem Argument der Unkenntnis. “Nein, der Geschichtslehrer muss das nicht wissen, der Geschichtslehrer ist kein Universalgelehrter”, so Höcke. Er präsentierte dem Gericht Geschichtsbücher, in denen nichts über das Motto der SA gestanden hätte und betonte die untergeordnete Rolle der SA nach dem Röhm-Putsch.
Kein Studium des Nationalsozialismus
Des Weiteren führte Höcke an, dass er während seines Studiums keine Veranstaltung zum Nationalsozialismus besucht habe und andere Schwerpunkte, insbesondere die Geschichte des 19. Jahrhunderts, gehabt habe. “Ich wusste das nicht, ich bin tatsächlich völlig unschuldig”, beteuerte der Angeklagte. Auf Nachfrage des Gerichts gab Höcke an, sich im Allgemeinen über das Verbot von Parolen und Zeichen verfassungsfeindlicher Organisationen im Klaren zu sein, vor allem in Bezug auf “Heil Hitler”.
Kritik an den Medien
In dem Prozess kritisierte Höcke auch den Umgang der Öffentlichkeit mit ihm. Er beschuldigte die Antifa und die Medien, aus seinen Reden Naziskandale zu konstruieren und ihn zu “mobben”. “Die etablierten Medien haben mich zum Teufel der Nation gemacht”, äußerte sich der Thüringer Landeschef.
Mögliche Konsequenzen
Das Gericht deutete an, dass im Falle eines Schuldspruchs eine Geldstrafe angemessen sei. Eine mögliche Gefängnisstrafe und damit ein Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts bei der Landtagswahl in Thüringen scheint vom Tisch zu sein. Die Fortsetzung des Prozesses ist für den 3. Mai angesetzt, insgesamt sind vier Verhandlungstage vorgesehen.
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