Der Blick auf die Wetteraussichten für die heutige Nacht und die kommenden Tage lässt Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes erwarten – stellenweise gab es bereits Frost und vereiste Frontscheiben in der Region. Für diejenigen, die ihr Kraftfahrzeug noch nicht mit Winterreifen ausgerüstet haben, wird es also höchste Zeit.
Denn sobald Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte auf den Straßen herrschen, sind Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben. „Wer bei winterlichen Witterungsverhältnissen ein Kraftfahrzeug ohne entsprechende Bereifung im öffentlichen Verkehrsraum führt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer, so Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass einige Verkehrsteilnehmer trotz entsprechender Wetteraussichten dennoch vom Wintereinbruch überrascht wurden. Die Folge waren auch Verkehrsunfälle – teilweise mit Verletzten. Deshalb appelliert die Polizei an die Verkehrsteilnehmer, die ihr Fahrzeug noch nicht mit Winterreifen ausgerüstet haben, sich jetzt schleunigst um den Reifenwechsel zu kümmern.
Sicheres Fahren mit Winterreifen
Winterreifen erhöhen die Verkehrssicherheit, indem sie für eine bessere Haftung des Reifens auf dem Straßenbelag sorgen. Dieses liegt sowohl an einer speziellen Gummimischung des Reifens, als auch an einem besonderen Reifenprofil, durch welches insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen eine höhere Bodenhaftung erreicht werden kann. Damit der Winterreifen seine Funktionsfähigkeit behält, reicht die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm oftmals nicht aus. Deshalb empfiehlt es sich, den Winterreifen unterhalb einer Profiltiefe von 4 mm auszutauschen. Auch der Luftdruck wird von Autofahrern häufig vernachlässigt. Doch bei zu niedrigem oder zu hohem Luftdruck können erhebliche Sicherheitsrisiken entstehen. Die Folgen von falschem Luftdruck wirken sich deutlich negativ auf die Fahrsicherheit aus. Der Grip sinkt und die Gefahr, ins Schleudern zu geraten, steigt.
Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ohne witterungsgerechte Bereifung führt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Kommt es in Folge der nicht angemessenen Bereifung zu einer Behinderung, einer Gefährdung oder gar einem Verkehrsunfall, droht ein Bußgeld von bis zu 120 Euro und einem Punkt.