Nach der Corona-Zwangspause hat die Stadt Osnabrück 22 beantragte öffentliche Osterfeuer genehmigt (2016 waren es noch 31 Osterfeuer), die an Ostersonntag oder -montag entzündet werden sollen. Darüber hinaus gibt es vier weitere öffentliche Osterfeuer, die aufgrund der ausschließlichen Verwendung von Kaminholz genehmigungsfrei sind.
Für die der Öffentlichkeit zugänglichen Osterfeuer gibt es klare Regeln: Die maximale Grundfläche beträgt 25 Quadratmeter bei einer Aufschichthöhe von maximal vier Metern. Es darf lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Der Astdurchmesser darf dabei maximal 15 Zentimeter betragen. Aus Tierschutzgründen ist das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umzuschichten. Zu Gebäuden und Wäldern sind je nach genehmigter Brennplatzgröße Mindestabstände von bis zu 50 Metern einzuhalten, bei Einzelbäumen und Hecken sowie öffentlichen Verkehrsflächen betragen die Mindestabstände grundsätzlich 15 Meter.
Wer wissen möchte, wo im Stadtgebiet der Öffentlichkeit zugängliche Osterfeuer genehmigt wurden, findet eine entsprechende Liste und einen Lageplan unter www.osnabrueck.de/osterfeuer.
Die Polizei und Feuerwehr werden über die genehmigten Osterfeuer informiert. Wer verbotenerweise Osterfeuer abbrennt, muss mit einer Anzeige und einem Bußgeldbescheid rechnen.