Zum 1. März endet in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen die Testpflicht für Besucher – gleichzeitig endet auch die Möglichkeit sich unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos auf eine akute Corona-Infektion testen zu lassen.
Ursprünglich wollte die Bundesregierung die Bürgertests und die ebenfalls zum 1. März entfallende Masken- und Testpflicht für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen erst Anfang April auslaufen lassen – nun ist bereits mit Ende dieses Monats das Ende dieser letzten Corona-Maßnahmen angeordnet werden..
Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen soll demnach aber auch noch weiterhin Maskenpflicht gelten.Auch für Mitarbeiter können die Arbeitgeber im Gesundheitsbereich eigene Regeln erlassen.
In die Apotheke statt zum Corona-Testzentrum
Auch das Vorlegen eines aktuellen Cortonatests kann unter Umständen weiterhin verpflichtend sein, die Infrastruktur dafür wird jedoch nicht mehr durch Kostenerstattung unterstützt. Das bereits dünn gewordene Netz an Corona-Teststationen dürfte damit nun komplett nicht mehr zur Verfügung stehen. Allerdings bieten zahlreiche Apotheken auch weiterhin Corona-Schnelltests an.
Corona-Bürgertest endet am 28. Februar
Während die kostenlosen Bürgertests zum „Freitesten“ bereits Mitte Januar abgeschafft wurden, können noch bis zum Ende des 28. Februar 2023 Besucher von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäusern, sowie pflegende Angehörige und Sozialschwache einen kostenlosen Bürgertest erhalten.
Unser Archivfoto zeigt das Corona-Testzentrum in Bramsche bei Möbel Hardeck, das zum 1. März seinen Betrieb einstellen wird.