Das Hessische Landesarbeitsgericht wird heute die Berufung der Deutschen Bahn gegen den geplanten Streik der Lokführer-Gewerkschaft GDL prüfen. Dieser Streik, geplant von Mittwochmorgen bis Freitagabend, wurde vom Arbeitsgericht Frankfurt am Main erlaubt, trotz eines Eilantrags der Bahn auf einstweilige Verfügung.
Das Gericht prüft die Berufung der Deutschen Bahn
Das Hessische Landesarbeitsgericht verhandelt am Dienstagnachmittag die Berufung der Deutschen Bahn im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Streik der Lokführer-Gewerkschaft GDL. Kündigte das Gericht an, dass die Berufungsverhandlung um 17 Uhr starten wird, sind die ersten Streiks der GDL im Güterverkehr der Deutschen Bahn bereits für 18 Uhr geplant.
Parallel zur Berufung des staatlichen Eisenbahnunternehmens wird am Dienstag auch die Berufung des Bahnunternehmens Transdev verhandelt, diese Verhandlung beginnt um 18:30 Uhr.
Arbeitsgericht Frankfurt am Main erlaubt den Streik
Trotz eines Eilantrags der Bahn auf eine einstweilige Verfügung, hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main den überwiegend von Mittwoch bis Freitag geplanten Streik der GDL erlaubt. Die Deutsche Bahn hat daraufhin juristische Schritte eingeleitet, um gegen die Entscheidung vorzugehen.
Die Bahn argumentiert, dass ihre juristischen Schritte auf der Grundlage liegen, dass die GDL eine Leiharbeiter-Genossenschaft gegründet habe und dadurch nach Ansicht der Bahnjuristen ihre Tariffähigkeit verloren habe.
Neues Angebot der Bahn, GDL lehnt ab
Zudem hat die Deutsche Bahn ein neues Angebot vorgelegt, bei dem der GDL eine Lohnsteigerung von 11% angeboten worden sei und der GDL in Bezug auf ihre Hauptforderung zur Arbeitszeit weit entgegengekommen worden sei. Die GDL hat dieses Angebot als Farce zurückgewiesen und angekündigt, von Mittwochmorgen, 2 Uhr bis zum Freitagabend, 18 Uhr, den gesamten Bahnverkehr zu bestreiken. Im Güterverkehr beginnt der Ausstand schon am Dienstagabend.
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