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Startseite Deutschland & die Welt„Herz-Gesetz“ plant regelmäßige Vorsorge und erweiterte Kassenleistungen
Deutschland & die Welt

„Herz-Gesetz“ plant regelmäßige Vorsorge und erweiterte Kassenleistungen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 14. April 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 14. April 2024
Fahrradergometer für Belastungs-EKG (Archiv)
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Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der regelmäßige Herz-Vorsorgeuntersuchungen zur Kassenleistung machen soll. Die Kampagne richtet sich an Menschen aller Altersklassen und hat zum Ziel, die hohe Rate von Herz-Kreislauferkrankungen in Deutschland deutlich zu reduzieren.

Das neue „Herz-Gesetz“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant, das regelmäßige Screening auf Herzinfarktrisiken zu einer Kassenleistung zu machen. Nach Informationen von „Bild am Sonntag“ soll der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause im Kabinett diskutiert werden und Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Lauterbach sagte dazu: „Wir wollen deutschlandweit bei Kindern und Jugendlichen, bei 25-Jährigen, bei 35-Jährigen und bei 50-Jährigen mit einem Gutschein-System alle auffordern, sich die Werte messen zu lassen: den Blutdruck, auch den Risikofaktor Zuckerkrankheit“.

Ziel: Reduzierung von Herz-Kreislauferkrankungen

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die hohe Prävalenz von Herz-Kreislauferkrankungen in Deutschland zu senken. Darüber hinaus soll das Medikament „Statine“, ein weit verbreiteter Cholesterinsenker, umfangreicher von den Krankenkassen übernommen werden. „Wir werden die Erstattungsfähigkeit der Medikamente deutlich ausdehnen, sodass hier keiner mit diesem Risikofaktor hoher Cholesterinwerte leben muss“, so Lauterbach.

Vorsorge beginnt im Kindesalter

Des Weiteren wird die Bestimmung des Herzinfarktrisikos bereits bei der U9-Untersuchung für fünfjährige Kinder eingeführt. Lauterbach betonte die Bedeutung der frühzeitigen Diagnose: „Je früher man damit beginnt, desto besser: Bei Kindern, die eine familiäre Belastung haben, muss man schon im Kindesalter anfangen, bei Fünfjährigen idealerweise.“

Erweiterte Angebote zur Raucherentwöhnung

Ebenfalls geplant ist eine Ausweitung der Angebote zur Raucherentwöhnung als Kassenleistung. Lauterbach sieht hier großes Potenzial: „Wenn wir bei den Rauchern ein Angebot schaffen, dass auch Medikamente eingesetzt werden können auf Kosten der Krankenkassen zur Rauch-Entwöhnung, dann bewegen wir die Leute.“

Auswirkungen auf Lebenserwartung und -qualität

Das „Herz-Gesetz“ soll nach Lauterbachs Vorstellung dazu beitragen, die Lebenserwartung der Deutschen zu erhöhen: „Ich kann ein Gesetz machen, womit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Lebenserwartung steigt. Ich versuche tatsächlich, Lebensqualität und Lebenszeit zu schenken.“ Lauterbach plant, den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause in das Kabinett einzubringen. „Ich hoffe, dass das zum nächsten Jahr in Kraft tritt. Das ist das Ziel,“ so der Minister abschließend.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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