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Herkunftskennzeichnung für unverpacktes Fleisch bald Pflicht

Ab 2024 wird eine Herkunftskennzeichnung für unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel Pflicht sein, dies hat das Kabinett in einem Verordnungsentwurf von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) beschlossen.

Herkunftskennzeichnung bald Pflicht. 
Die neue Regelung sieht vor, dass Verbraucher ab Anfang 2024 über die Herkunft von jedem frischem, gekühltem und gefrorenem Stück Fleisch dieser Tiere informiert werden müssen. Bisher galt diese Pflicht lediglich für vorverpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch. „Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnung sind für mich ein Geschwisterpaar und gehören zusammen, sie sind zwei wichtige Schritte auf unserem Weg, die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen“, sagte Özdemir.

Transparente Informationen für Verbraucher

Laut dem Landwirtschaftsminister machen die neuen Regelungen die Leistungen der Landwirte verlässlich sichtbar und ermöglichen den Kunden eine bewusste Kaufentscheidung. Anfang Juli hatte der Bundesrat bereits den Weg frei gemacht für das Gesetz für eine Tierhaltungskennzeichnung. Die Kennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“.

Ausweitung der Kennzeichnung geplant

Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll zügig auf weitere Tierarten, Lebensphasen und Bereiche in der Verwertungskette, etwa in der Gastronomie und Verarbeitungsprodukte, ausgeweitet werden.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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