Heldentat in Osnabrück: Taxifahrer verhindert dreisten Enkeltrick-Betrug

Ein couragierter Taxifahrer aus Osnabrück hat am Dienstagnachmittag (16.07.) einen folgenschweren Enkeltrick-Betrug vereitelt und eine 80-jährige Seniorin aus Bohmte vor einem erheblichen finanziellen Verlust bewahrt.

Fünfstellige Summe sollte Tochter vor Haft bewahren

Der Albtraum begann gegen 13 Uhr, als die betagte Frau einen Anruf von einem falschen Polizeibeamten erhielt. Der Anrufer erzählte ihr eine erschütternde Geschichte: Ihre Tochter habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und nur eine hohe fünfstellige Summe Bargeld könne sie vor einer drohenden Haftstrafe bewahren.

Mit dem Taxi von Bohmte nach Osnabrück

Unter Schock stieg die Seniorin in ein Taxi und machte sich auf den Weg nach Osnabrück. In der Bank hob sie die geforderte Summe ab und kehrte zum Taxi zurück. Doch der aufmerksame Taxifahrer schöpfte Verdacht. Er bemerkte die Nervosität und Verzweiflung der Frau und entschied sich, die Polizei zu verständigen, bevor die Geldübergabe stattfinden konnte.

Mutter und Tochter schließen sich in die Arme

In wenigen Minuten trafen die Beamten ein und befragten die Seniorin. Die Wahrheit kam schnell ans Licht: Ihre Tochter war wohlauf und hatte keinen Unfall verursacht. Auf der Polizeiwache konnte die erleichterte Mutter ihre Tochter schließlich in die Arme schließen. Der mutige Einsatz des Taxifahrers wurde von der Polizei und der betroffenen Seniorin gleichermaßen gewürdigt. Trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung nach den Betrügern blieb diese vorerst erfolglos.

Am Dienstagnachmittag wurden im Zuständigkeitsgebiet der Polizeiinspektion Osnabrück mehrere ähnliche Betrugsversuche gemeldet. Ein finanzieller Schaden konnte bislang jedoch nicht festgestellt werden.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
Hasepost
Hasepost
Dieser Artikel ist keinem bestimmten Kollegen zuzuordnen.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion