Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit seinem Eilantrag gegen das Verfahren zur Reform des Klimaschutzgesetzes gescheitert. Das Gericht lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab und begründete dies mit der derzeitigen Unzulässigkeit in der Hauptsache.
Scheitern des Eilantrags
Thomas Heilmann (CDU) hatte versucht, die für Freitag geplante zweite und dritte Lesung sowie die Abstimmung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Klimaschutzänderungsgesetz) zu verhindern. Dem Eilantrag schlossen sich drei weitere Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion sowie ein Mitglied der Linken an. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Donnerstagabend mit, es habe den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Begründung: Der Antrag sei “in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig”.
Vorstoß mit Begründung
Der CDU-Politiker hatte seinen Antrag damit begründet, dass ein Antrag der Union, zu den neu angestrebten Regelungen eine Anhörung durchzuführen, abgelehnt worden war. Dies sei abweichend von der Geschäftsordnung und der ständigen parlamentarischen Praxis. Schon in der Vergangenheit sorgte Heilmann für Aufsehen, als er das Gebäudeenergiegesetz in Karlsruhe ausbremste.
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