Der CDU-Politiker Thomas Heilmann kritisiert den Prozess zum Beschluss des Heizgesetzes und erhebt die Befürchtung einer Verfassungswidrigkeit, falls zusätzliche Beratungen unterbleiben. Die Ampel-Fraktionen widersprechen dem Vorwurf.
Heilmanns Kritik am Gesetzgebungsprozess
Thomas Heilmann, Mitglied der CDU, äußerte Bedenken hinsichtlich des bevorstehenden Beschlusses des Heizgesetzes. Er warnt vor verfassungsrechtlichen Unzulänglichkeiten, falls es keine zusätzlichen Beratungen geben sollte. Gegenüber der “Bild am Sonntag” merkte er an, dass “die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten wieder verletzt” würden, wenn diese Beratungen ausbleiben. Das Gesetz soll in der kommenden Woche in zweiter und dritter Lesung vom Parlament verabschiedet werden.
Bereits erfolgte Klage wegen mangelnder Beratungszeit
Im Vorfeld hatte Heilmann bereits mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich einen Aufschub des Gesetzgebungsprozesses erwirkt, da er die Beratungszeit als unzureichend betrachtete. Laut Heilmann könnte zusätzliche Beratungszeit nur durch mehr Sitzungen des zuständigen Energieausschusses gewährleistet werden. “Die letzte Lesung im Bundestag ist allein nicht ausreichend”, fügte er hinzu.
Unterstützung und Widerspruch
Heilmanns Einschätzung wird vom Staatsrechtler Christoph Degenhart geteilt. Degenhart hält es für unstrittig, “dass die Ampel Debatten zulassen muss, um den Anforderungen des Verfassungsgerichts zu genügen”. Andernfalls wäre das Gesetz “angreifbar”.
Die Ampel-Fraktionen hingegen weisen die Vorwürfe zurück. FDP-Fraktions-Vize Lukas Köhler betonte in der “Bild am Sonntag”, dass “alle Kollegen ausreichend Zeit hatten, sich intensiv damit auseinanderzusetzen”. Auch aus der Grünen-Fraktion kam Widerspruch: “Der Abgeordnete hatte mit seinem Antrag beim Bundesverfassungsgericht 14 Tage zur Sichtung des Antrages verlangt. Er liegt ihm nunmehr seit 30. Juni vor – und damit deutlich länger als 14 Tage.” Demnach sehen die Ampel-Fraktionen keinen Hinderungsgrund für eine informierte Entscheidung im September.