Heil fordert deutliche Mindestlohnerhöhung bis 2026 im Bundestag

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bei einer Rede im Bundestag bekräftigt, dass der Mindestlohn bis 2026 deutlich erhöht werden sollte. Dies ist Teil seiner Vision für eine Arbeitswelt, in der die Menschen von ihrer Arbeit leben können. Er lobte die bisherige Entwicklung und positive Auswirkungen des Mindestlohns auf die deutsche Volkswirtschaft.

Heil unterstreicht Bedeutung des Mindestlohns

Bei einer Rede im Bundestag unterstrich Hubertus Heil (SPD), die Notwendigkeit, den gesetzlichen Mindestlohn bis 2026 deutlich zu steigern. “Im Jahre 2026 muss der Mindestlohn deutlich steigen”, sagte Heil. Er betonte, dass die Diskussionen über die Einführung des Mindestlohns 2025 gerechtfertigt gewesen seien. “Heute können wir feststellen, es war richtig, ihn 2025 einzuführen.” Die vorausgesagten Horrorszenarien über den Verlust von Arbeitsplätzen seien nicht eingetreten. Stattdessen habe der Mindestlohn der deutschen Volkswirtschaft genutzt und die Kaufkraft gestärkt.

Mindestlohn muss sich weiterentwickeln

Darüber hinaus hob Heil hervor, dass es richtig gewesen sei, den Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben. Er betonte jedoch auch die Notwendigkeit, die Lohnuntergrenze weiterzuentwickeln. Dies solle von der Mindestlohnkommission erfolgen, die unabhängig, aber nicht von Recht und Gesetz unabhängig ist. “Jetzt will ich Ihnen eins sagen: Es ist auch richtig, dass diese Lohnuntergrenze sich weiterentwickeln muss. Das ist Aufgabe der Mindestlohnkommission. Die Mindestlohnkommission ist unabhängig, aber sie ist nicht unabhängig von Recht und Gesetz.”

Kritik an Forderung nach höherem Mindestlohn

Trotz seiner Forderung nach einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns, wurde Heil von verschiedenen Seiten kritisiert. Die genauen Details der Kritik waren nicht Teil des ursprünglichen Berichts.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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