Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) drängt auf eine substanzielle Anhebung des Mindestlohns. Er argumentiert, dass die letzte Erhöhung unzureichend war und betont die Verpflichtung, eine EU-Richtlinie einzuhalten, die Mindestlöhne auf mindestens 60 Prozent des mittleren Einkommens festsetzt.
Aufruf zur Einhaltung der EU-Richtlinie
Hubertus Heil (SPD), der am Montag im ARD-Morgenmagazin auftrat, behauptete, dass „die letzte Erhöhung zu niedrig war“ und unterstrich die Notwendigkeit, das Thema Mindestlohn zu klären. Der Minister wies darauf hin, dass die Mindestlohnkommission diese Tatsache berücksichtigen müsse. In einem Brief an das Gremium verwies er auf eine EU-Richtlinie, die vorschreibt, dass der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des mittleren Einkommens entsprechen muss. Laut dieser Richtlinie sollte der deutsche Mindestlohn zwischen 14 und 15 Euro liegen. Er fügte hinzu, dass diese Richtlinie „verbindlich“ sei und dass das deutsche Recht entsprechend angepasst werden müsse.
Potenzial für gesetzliche Veränderung
Trotz der Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission betonte Heil, dass das deutsche Gesetz „auch verändert werden“ könnte. Er sagte, dass das Gremium gesetzlichen Vorgaben unterliege und diese in deutschem Recht und in der EU-Richtlinie verankert seien.
Uneinigkeit binnen der Ampelkoalition
Heils Forderungen könnten potenziell zu Konflikten innerhalb der Ampelkoalition führen. Während er auf der Einhaltung der EU-Mindestlohn-Richtlinie besteht, zweifelt die FDP an der Stringenz dieser Vorgabe.
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