Josef Hecken, Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Kassen (G-BA), kritisiert scharf den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und bezeichnet ihn als “Aktionismus”. Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Zugang zu Cholesterinsenkern zu erleichtern und damit rund zwei Millionen Menschen mehr als bisher den Zugang zu diesen Medikamenten zu ermöglichen, einschließlich Kinder und Jugendliche.
Gesetzentwurf in der Kritik
Josef Hecken äußerte im Gespräch mit dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” seine Bedenken gegenüber dem sogenannten “Gesunde-Herz-Gesetz”: “Mehr Medikamente und Check-ups schon für Kinder sind Aktionismus, aber keine Strategie, die Zivilisationserkrankung in den Griff zu bekommen”. Hecken beklagt, dass anstatt gesunde Ernährung, Bewegung und Aufklärungskampagnen für eine gesunde Lebensweise zu fördern, der Schwerpunkt auf die Verschreibung von Arzneimitteln gelegt wird.
Bedingungen für Verschreibung von Statinen
Karl Lauterbach plant mit dem Gesetzentwurf die Bedingungen für die Verschreibung von Statinen zu lockern. Diese Medikamente, die zur Senkung des Cholesterinspiegels eingesetzt werden, sind jedoch nicht frei von Wechsel- und Nebenwirkungen. Laut Hecken können sie beispielsweise Muskelschmerzen, Leberschäden oder Diabetes verursachen. Damit sollen rund zwei Millionen Menschen mehr als bisher den Zugang zu diesen Medikamenten ermöglicht werden – insbesondere Kinder und Jugendliche. Lauterbach folgt damit Empfehlungen von Kardiologen, stößt jedoch auf Widerstand von anderen Ärzten und den gesetzlichen Krankenkassen.
Bedenken gegenüber lebenslanger Medikation
Hecken warnt vor dem Beginn einer lebenslangen Medikation bereits im Teenageralter. “Die Herangehensweise, schon bei Kindern dauerhaft auf die Gabe von Arzneimitteln zu setzen, muss doch die absolute Ausnahme bleiben, wenn aus medizinischen Gründen nichts anderes geht”, mahnt er. Hecken betont, dass die frühzeitige Gabe von Arzneimitteln auf unabdingbar notwendige Einzelfälle, wie Kinder mit genetischer Vorbelastung, beschränkt bleiben sollte, bei denen eine Änderung des Lebensstils allein nicht ausreicht.
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