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Haustierbesitzer haben es in Osnabrück bei der Wohnungssuche schwer

Hunde und Katzen sind bei Osnabrücks Vermietern nicht besonders beliebt.

Schon wieder Schlusslicht: Nur in zwei deutschen Großstädten sind die Vermieter noch unfreundlicher gegenüber Hunden und Katzen. Das zeigt eine immowelt-Analyse für 80 Großstädte zur Haustierhaltung in Mietwohnungen.

Wer Hunde oder Katzen besitzt, wird bei der Wohnungssuche häufig benachteiligt. Denn viele Vermieter befürchten, dass Haustiere Schäden in der Wohnung anrichten oder zu Ärger mit den Nachbarn führen.

Laut einer aktuellen immowelt-Analyse ist die tierfreundlichste Stadt Salzgitter, hier sind in 36 Prozent aller Immobilienanzeigen Haustiere erlaubt. Damit ist Salzgitter die mit Abstand tierfreundlichste Großstadt Deutschlands. Auf Platz zwei folgt Wolfsburg, in der in 18 Prozent aller inserierten Wohnungen Haustiere willkommen sind. Knapp dahinter liegt Berlin (17 Prozent).

Neben Niedersachsen scheinen auch besonders die ostdeutschen Bundesländern tierlieb zu sein. In den Top 15 befinden sich allein sechs Großstädte aus dem Osten. In Magdeburg (14 Prozent), Leipzig, Chemnitz (je 12 Prozent), Jena, Halle (je 9 Prozent) und Dresden (8 Prozent) haben Haustierbesitzer noch vergleichsweise gute Karten, eine Wohnung zu bekommen.

Nur zwei Städte liegen hinter Osnabrück

Generell scheinen Haustiere aber bei Deutschlands Vermietern nicht allzu hoch im Kurs zu stehen. Denn in 70 von 80 Großstädten sind in weniger als jeder zehnten Mietwohnung Haustiere explizit erlaubt. Besonders in den größten Städten machen deutlich weniger Anbieter beim Inserieren einen Haken beim Merkmal „Haustiere erlaubt“. In der Tendenz gelte: Auf angespannten Wohnungsmärkten mit hoher Nachfrage stehen die Chancen für Tierhalter schlechter. Das gilt wohl auch für Osnabrück, denn gerade einmal drei Prozent aller inserierten Wohnung geben ausdrücklich an, dass Haustierhaltung erlaubt ist. Gleiches gilt für Münster. Nur zwei Städte liegen noch dahinter: Gütersloh und Kiel.

Die Haltung von Haustieren darf generell nicht verboten werden. Kleintiere wie Meerschweinchen oder Wellensittiche sind grundsätzlich erlaubt. Bei Hunden oder Katzen wird es etwas komplizierter: Generell verbieten dürfen Vermieter die Tierhaltung per Klausel im Mietvertrag zwar nicht, allerdings darf ein Mieter nicht ohne Rücksicht auf andere Parteien einen Hund oder eine Katze halten.

Datenbasis für die Berechnung waren im zweiten Halbjahr 2021 und im ersten Halbjahr 2022 auf immowelt.de inserierte Wohnungen von 40 bis 120 Quadratmetern.


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