Nach verfassungsrechtlichen Bedenken über Teile des Bundeshaushalts von Finanzminister Christian Lindner (FDP), steht die Ampelkoalition vor einer schweren Belastungsprobe. Mit vorgeschlagenen Kürzungen im Sozialbereich und der potenziellen Übertragung der Problemlösung auf das Parlament, hat der SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich seine Bedenken geäußert und eine Erwartungshaltung gegenüber der Regierung formuliert.
Spannungen innerhalb der Ampelkoalition
Der Finanzminister Christian Lindner (FDP) will wegen verfassungsrechtlicher Bedenken über Teile des Bundeshaushalts neu verhandeln und schlägt Kürzungen im Sozialbereich vor. Dies führt zu Unruhen innerhalb der Regierung. Der SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sieht dies als Belastungsprobe für die Ampelkoalition. Insbesondere wehrt er sich dagegen, das Parlament solle nun die Probleme lösen. “Es ist unverantwortlich und im Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative bei der Haushaltsaufstellung einmalig, wenn dabei ein Teil der Bundesregierung die alleinige Verantwortung an das Parlament delegiert”, so Mützenich in der “Süddeutschen Zeitung”.
Verantwortlichkeiten und Erwartungen
Mützenich äußerte Kritik in Richtung Lindner: “Bereits in der Vergangenheit hat sich bei einigen Ressortchefs eine Haltung herausgebildet, Probleme und Ungereimtheiten dem Bundestag zu überantworten, ohne selbst Verantwortung tragen zu wollen”. Weiterhin betonte er seine Erwartung, dass die Regierung beim neuen Haushalt zu einer kompetenten und einvernehmlichen Entscheidung komme. In der SPD wird dies auch als Aufforderung an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verstanden.
Finanzierung der Kosten des Ukraine-Kriegs
Scholz konnte sich trotz Forderungen aus Partei und Fraktion nicht gegen Lindner durchsetzen, dass die Kosten durch den Krieg in der Ukraine von der Schuldenbremse ausgenommen werden, um so mehr Spielraum im Haushalt zu bekommen. Stattdessen schlug Scholz u.a. Darlehensmodelle für Bahn und Autobahn GmbH vor, sowie das Nutzen von Geldern aus der früheren Gaspreisbremse.
Lindner gab dazu eine verfassungsrechtliche Prüfung in Auftrag, doch die SPD-Fraktion interpretiert das Hauptgutachten anders als das Finanzministerium. “Obwohl das juristische Hauptgutachten die finanziellen Transaktionen im Kern für möglich hält, kommt das Ministerium zu der Auffassung, dass die verfassungsrechtlichen Zweifel überwiegen”, so Mützenich in der SZ.
Reaktion der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht in den beiden Gutachten zum Bundeshaushalt 2025 ihre verfassungsrechtlichen Bedenken bestätigt. “Unsere verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Haushaltsentwurf haben sich bestätigt. Bis zum 16. August muss die Regierung zeigen, wie sie das 17-Milliarden-Loch stopfen will”, sagte der Chefhaushälter der Unionsfraktion, Christian Haase, der “Rheinischen Post”. “Andernfalls müssen die Haushaltsberatungen verschoben werden”, fügte Haase hinzu.
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