Die Hausdurchsuchung bei einem Rentner aus Bayern, der das Grünen-Mitglied und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Internet beleidigt haben soll, sorgt für Diskussionen in sozialen Medien. Darüber berichtet die Staatsanwaltschaft Bamberg, die den Vorwurf bestätigt und weitere Ermittlungen ankündigt.
Polizeiliche Durchsuchung nach mutmaßlicher Beleidigung
Die Tatvorwürfe gegen einen 64-jährigen Mann aus dem Landkreis Haßberge sind schwerwiegend: Robert Habeck (Grüne) soll er laut den Informationen der Staatsanwaltschaft Bamberg im Frühjahr oder Sommer über das Internet beleidigt haben. Demzufolge fand am Dienstag eine polizeiliche Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten statt.
Die vermeintliche Beleidigung bestand aus einem auf der Internetplattform “X” hochgeladenen Bild von Habeck, versehen mit dem in Anlehnung an die Werbekampagne der Firma Schwarzkopf gestaltete Schriftzug “Schwachkopf Professional”. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bamberg folgte daraufhin ein von Habeck gestellter Strafantrag.
Verdacht auf Beleidigung und Volksverhetzung
Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Tatverdacht der Beleidigung gemäß §§ 185, 188, 194 StGB. Der Durchsuchung ging eine richterliche Anordnung voraus, durchgeführt wurde sie von Beamten der Kriminalpolizei Schweinfurt. Im Zuge der Durchsuchung wurde ein Tablet des Beschuldigten sichergestellt.
Zusätzlich besteht der Anfangsverdacht einer Volksverhetzung gemäß § 130 StGB. So soll der 64-Jährige auf der Internetplattform “X” eine Bilddatei veröffentlicht haben, auf der ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift “Deutsche kauft nicht bei Juden” sowie der Zusatztext “Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!” zu sehen ist. Laut weiteren Angaben der Staatsanwaltschaft fand die Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines bundesweiten Aktionstags gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet statt.
Kritik von der AfD an der Hausdurchsuchung
Die Durchsuchung stößt bei der AfD auf Kritik. Lena Kotré, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag und Rechtsanwältin, hat nach eigenen Angaben eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Hausdurchsuchung gestellt. Kotré erklärt, es sei nicht hinnehmbar, dass ein Rentner sich wegen eines satirischen Memes mit dem Vorwurf der “Volksverhetzung” konfrontiert sehe und seine Wohnung von der Polizei durchsucht werde. Dies wertet sie als Verfolgung Unschuldiger gemäß § 344 StGB.
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