Der deutsche Eigentümerverband Haus und Grund plant, die Aufteilung der CO2-Kosten bei Mietwohnungen durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Ansicht, dass der aktuelle Verteilungsmaßstab nicht sachgerecht ist und die Einnahmen aus dem CO2-Preis stattdessen über ein Klimageld umverteilt werden sollten.
Ankündigung einer Verfassungsbeschwerde
Verbandspräsident Kai Warnecke erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, sein Verband suche „den Weg nach Karlsruhe“. Er begründete die Entscheidung damit, dass in diesem Jahr die ersten Betriebskostenabrechnungen nach dem neuen System erfolgen. Sobald ein geeigneter Fall vorliege, werde der Verband die rechtliche Prüfung beantragen, erklärte Warnecke, „Das werde aber vermutlich erst in einigen Monaten der Fall sein.“
Kritik an der CO2-Kostenaufteilung
Er wies darauf hin, dass das 2022 von der Ampel-Koalition beschlossene System zur Verteilung des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern ab 2023 greift. Dabei sollen Vermieter in Gebäuden mit hohem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß pro Quadratmeter einen größeren Teil der Kosten übernehmen, in Gebäuden mit niedrigem Ausstoß die Mieter. „Wir haben nicht den Eindruck, dass dieser Maßstab als Begründung sachgerecht ist für die Aufteilung des CO2-Preises“, kritisierte Warnecke. Der Umlagemaßstab orientiere sich nicht am Zustand des Gebäudes, sondern am CO2-Ausstoß pro Quadratmeter, „und das wiederum setzt beim Verbrauch an“.
Forderung nach einem Klimageld
Warnecke argumentierte, dass der Vermieter über den CO2-Verbrauch keine Kontrolle habe. Er plädierte daher für eine Umverteilung der Einnahmen aus dem CO2-Preis über ein Klimageld, das auch eine soziale Komponente hätte. Seit Januar 2024 liegt der CO2-Preis für Gebäude und Verkehr in Deutschland bei 45 Euro pro Tonne.
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