Der Eigentümerverband Haus und Grund hat Immobilieneigentümer ohne neuen Grundsteuerbescheid dazu aufgerufen, im kommenden Jahr keine Grundsteuer zu zahlen. Der Verband weist darauf hin, dass die alte Grundsteuer verfassungswidrig ist und rät, bereits bestehende Daueraufträge oder Einzugsermächtigungen zu kündigen.
Appell des Verbandspräsidenten
Kai Warnecke, Verbandspräsident von Haus und Grund, erklärte gegenüber der „Bild“ (Donnerstagsausgabe): „Die alte Grundsteuer ist verfassungswidrig, sie muss ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr überwiesen werden.“ Haus und Grund sieht die aktuelle Situation als Chance, mögliche zukünftige Streitigkeiten mit den Behörden über Rückzahlungen zu vermeiden, indem die Zahlungen bis zum Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheids ausgesetzt werden.
Unklarheit für viele Eigentümer
Laut Kai Warnecke sind etwa zwei Drittel der Immobilieneigentümer noch immer im Unklaren darüber, wie hoch ihre Grundsteuer im kommenden Jahr ausfallen wird. Diese Unsicherheit führt dazu, dass der Verband dringend an die Eigentümer appelliert, sich auf mögliche Nachzahlungen vorzubereiten. Warnecke betonte: „Wer noch keinen neuen Grundsteuerbescheid hat, muss daher vorerst keine Grundsteuer zahlen.“
Vorsorge für künftige Zahlungen
Der Präsident des Eigentümerverbands rät Immobilieneigentümern, finanzielle Rücklagen zu bilden, um zukünftige Zahlungen der noch nicht festgelegten Grundsteuer problemlos bewältigen zu können. „Den alten Dauerauftrag zu löschen oder die Einzugsermächtigung zu widerrufen“ sei ein wichtiger Schritt, um auf die kommenden Veränderungen vorbereitet zu sein, so Warnecke.
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