Hat die Verwaltung der Stadt Osnabrück gegenüber einem Verwaltungsrichter falsch dargestellt, wie es zu der verfahrenen Situation rund um das Haus Barenteich 1 gekommen ist? Falls ja, würde den Verantwortlichen bis zu fünf Jahre Haft drohen.
„Prozessbetrug“ ist der Vorwurf, den die Eigentümer des nach einem ungeplanten Baustopp in Dornröschenschlaf gefallenen Rohbaus der Verwaltung machen. Nach einer ersten Prüfung bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück legen die Eigentümer des Rohbaus nun Beschwerde in Oldenburg ein.
In einer Anzeige, die der Staatsanwaltschaft Osnabrück Anfang Mai zuging und über die unsere Redaktion exklusiv berichtete, wurde der Vorwurf aufgeworfen, dass die Stadt in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück „wahrheitswidrig vorgetragen“ habe. Mit dieser Formulierung bezog sich Frank Böhm, der für die Eigentümergemeinschaft die Anzeige gestellt hatte, direkt auf den §263 StGB, der allgemein die als „Prozessbetrug“ bezeichneten Straftaten definiert.
In der Erwiderung auf die Strafanzeige (liegt unserer Redaktion in Kopie vor) erläutert die Staatsanwaltschaft Osnabrück, warum sie den Ausführungen der Kläger nicht folgen könne. Dabei wird von der Strafverfolgungsbehörde insbesondere der § 153 StGB angeführt, in dem die „falsche uneidliche Aussage“ behandelt wird.
Rohbau-Eigentümer wollen Beschwerde einlegen
Im Gespräch mit unserer Redaktion zeigte sich Frank Böhm, der Miteigentümer des Rohbaus am Rubbenbruchsee, kämpferisch: „Offensichtlich war die Staatsanwaltschaft bei der Prüfung auf dem falschen Pfad.“ Der von der Eigentümergemeinschaft beauftragte Rechtsanwalt werde nun zeitnah Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einreichen.