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Haus am Rubbenbruchsee beschäftigt wieder Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgericht

Wenn es um das Haus am Rubbenbruchsee geht, dann bietet diese Angelegenheit inzwischen genügend Stoff, um ein juristisches Seminar zu beschäftigen. Aktuell beschäftigen sich die Staatsanwaltschaft und das Verwaltungsgericht Osnabrück um den ursprünglich mit Segen der Stadt begonnenen Rohbau, der wegen eines nicht geplanten Baustopps seine Baugenehmigung verloren hatte.

Einerseits geht es aktuell um eine Zwangsgeldfestsetzung in Höhe von 15.000 Euro, mit der die Stadtverwaltung durchsetzen will, dass die Eigentümergemeinschaft das bereits zur Hälfte fertiggestellte Gebäude Barenteich 1 wieder abreißt.
Andererseits versuchen die Eigentümer weiterhin nachzuweisen, dass eine Verwaltungsgerichtsentscheidung, mit der die Stadtverwaltung ihre Forderung nach baldigem Abriss begründet, nur deswegen zustande kommen konnte, weil vor Gericht falsche Aussagen gemacht wurden.

Nach Ansicht der Eigentümer, die aus dem ursprünglich als Hotel geplanten Rohbau gerne ein ökologisch wertvolles Wohnhaus machen wollen, hätte die Stadt, wenn ihr die privaten Investoren nicht zuvor gekommen wären, eigene Wohnbaupläne umgesetzt.
Erst nachdem sie selbst nicht zum Zuge gekommen waren, wollten Politik und Verwaltung den privaten Eigentümern den Weiterbau unmöglich machen.

Inzwischen fordert die Stadt 45.000 Euro Zwangsgeld von den Eigentümern

Mit Beschluss vom 29. Juni hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück einen erneuten Eilantrag des Alteigentümers der Hotelruine am Rubbenbruchsee gegen ein von der Stadt Osnabrück Mitte März diesen Jahres festgesetztes Zwangsgeld abgelehnt. Mit der Zwangsgeldfestsetzung in Höhe von 15.000 Euro, verbunden mit einer weiteren Zwangsgeldandrohung über 30.000 Euro, will die Stadt die bereits im Jahr 2016 erlassene Abbruchverfügung durchsetzen.

Prozessbetrug? Staatsanwaltschaft ermittelt wieder

Bereits am 21. Juni hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück der Eigentümergemeinschaft mitgeteilt, dass die nach einer ersten Prüfung eingestellten Ermittlungen gegen Unbekannt wieder aufgenommen wurden.
Hierbei geht es um die vonseiten der Stadtverwaltung gegenüber dem Verwaltungsgericht vorgebrachten – besser „nicht-vorgebrachten“ – Aussagen zu den eigenen Plänen für den Rohbau, wenn dieser in die Hände der Verwaltung oder der Stadtwerke gelangt wäre.

Unserer Redaktion liegt eine Kopie des Schreibens der Staatsanwaltschaft vor, in dem die Wiederaufnahme der Ermittlungen dem Miteigentümer Frank Böhm mitgeteilt wurde.


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Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2014, basierend auf dem unter dem Titel "I-love-OS" seit 2011 erschienenen Tumbler-Blog. Die Ursprungsidee reicht auf das bereits 1996 gestartete Projekt "Loewenpudel.de" zurück. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/385984-11

  

   

 

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