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Startseite AktuellHauptzollamt Osnabrück deckte 2023 Schaden in Millionenhöhe durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf
AktuellOsnabrück

Hauptzollamt Osnabrück deckte 2023 Schaden in Millionenhöhe durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf

von PM 8. Februar 2024
von PM 8. Februar 2024
Baustellenkontrolle. / Foto: Hauptzollamt Osnabrück
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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück zieht eine erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2023. Bei fast 800 Arbeitgeber-Überprüfungen konnte ein Schaden in Millionenhöhe durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aufgedeckt werden.

Zuständig hierfür ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit ihren drei Standorten in Nordhorn, Lohne und Osnabrück. Sie führte Kontrollen in allen Wirtschaftsbranchen durch. Mit Schwerpunktprüfungen nahm die FKS besonders die Branchen in den Fokus, bei denen Kontrollen nach aktueller Lagebeurteilung im besonderem Maße angezeigt waren. Das betraf im vergangenen Jahr insbesondere das Baugewerbe, das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Kurier – Express- und Paketbranche sowie die Wach- und Sicherheitsbranche.

Fast 800 Arbeitgeber überprüft

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück überprüften im Jahr 2023 insgesamt 797 Arbeitgeber. Abgeschlossen werden konnten im vergangenen Jahr 1.914 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und 780 Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Mit Ihren Prüfungen ermittelten die Beschäftigten vorenthaltene bzw. veruntreute Sozialversicherungsbeiträge, hinterzogene Steuern und rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile von über 16,7 Millionen Euro. Durch die Gerichte wurden Täter zu 14 Jahren Freiheitsstrafe und über 326.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Hauptzollamt verhängte selbst Bußgelder in Höhe von mehr als 607.000 Euro.

„Die FKS trägt durch die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und sichert einen fairen Arbeitsmarkt“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit den Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen, schließen sich oftmals langwierige und komplexe Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen an.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten

Prüfungen der FKS erfolgen immer ganzheitlich. Geprüft wird grundsätzlich, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen

Die FKS des Hauptzollamts Osnabrück hat im letzten Jahr 60 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den allgemeinen Mindestlohn, branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Lohnuntergrenze für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eingeleitet.

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig und in richtiger Höhe zu entrichten. Verstöße sind strafbar und werden konsequent verfolgt. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die hinterzogene Lohnsteuer sind nachträglich zu entrichten. Auch die Umgehung von Sozialabgaben durch Scheinselbstständigkeit ist regelmäßig ein Problem, auf das die FKS bei ihren Prüfungen stößt.

Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug

Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II sind verpflichtet, Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, der Stelle mitzuteilen, die ihnen diese Leistung gewährt. Tun sie dies nicht, nehmen sie die Leistungen zu Unrecht in Anspruch. Den Tätern drohen dann empfindliche Strafen. Zudem werden die unrechtmäßig in Anspruch genommenen Leistungen zurückgefordert.

Organisierte Formen der Schwarzarbeit

Die Bekämpfung von organisierten Formen der Schwarzarbeit und der organisierten Kriminalität bilden einen Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung der FKS. Ziel ist es, organisiert agierende Täterstrukturen zu erkennen und zu zerschlagen. Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung wird oftmals in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und mit verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt. Die Täter verursachen regelmäßig hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und verdrängen gesetzestreue Mitbewerber durch unlautere Wettbewerbsvorteile.

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PM

Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

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