Auch wenn es derzeit wohl keine Pläne gibt, die den Osnabrücker Hauptbahnhof in seiner bisherigen gefährden, hat die Stadtverwaltung einen geänderten Bebauungsplan (Nr. 451) für das Bahnhofsgebäude und den unmittelbaren Bereich des Vorplatzes, dem Theodor-Heuss-Platz, entwickelt und auf den Weg gebracht.
Während das eigentliche Bahnhofsgebäude auch weiterhin dem Bahnverkehr dienen soll, inklusive Gastronomie, zielt der nun in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung befindliche weitere Bebauungsplan vor allem auf die ehemalige Expressgutabfertigung ab, die bereits vor Jahren von der Deutschen Bahn an einen privaten Investor verkauft wurde.
Derzeit wird das Nebengebäude des Hauptbahnhofs vor allem als Fahrradstation genutzt. Sollte dieser Nutzer irgendwann einmal ausziehen, unterliegen neue Nutzungen dann den Beschränkungen des neuen Bebauungsplans.
Reiseverkehr statt Geschlechtsverkehr
Der Katalog der Nutzungen, die zukünftig verboten sein sollen um einen „Trading Down Effekt“ des Eingangstors zur Innenstadt zu verhindern, ist lang: Wettbüros, Spielhallen, Wettannahmestellen, Striptease-Lokale, Sex-Shops, Swinger-Clubs, Faltrate-Bordelle etc.
In der Summe geht es also vor allem darum, dass die Bahnhofsgebäude auch in Zukunft dem Reise- und nicht dem Geschlechtsverkehr dienen sollen.
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