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Startseite Deutschland & die WeltHasswelle gegen SPD-Abgeordnete nach Rede zum Selbstbestimmungsgesetz
Deutschland & die Welt

Hasswelle gegen SPD-Abgeordnete nach Rede zum Selbstbestimmungsgesetz

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 27. April 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 27. April 2024
Anke Hennig / Foto: dts Nachrichtenagentur
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Die SPD-Abgeordnete Anke Hennig ist nach einer Rede im Bundestag zum Thema Selbstbestimmungsgesetz Ziel einer Hasswelle im Internet geworden. Trotz der Kritik steht sie weiterhin hinter dem Gesetz und betont ihre Rolle als Pädagogin und Fürsprecherin für junge Menschen.

Welle von Hass gegen Anke Hennig

Nach einer Rede im Bundestag zum Selbstbestimmungsgesetz wurde Anke Hennig (SPD) Ziel einer Hasswelle im Internet. „Ich habe erzählt, dass sich in der Tagespflege bei mir einmal ein Kind vorgestellt hat mit den Worten: Mein Name ist Lara, ich bin aber eigentlich ein Junge“, sagte Hennig dem „Spiegel“. „Die Rede hat Ex-`Bild`-Chef Julian Reichelt in seinem Kanal aufgegriffen. Auf die Sendung folgte eine Welle von Hass gegen mich.“

Verleumdungen gegen Hennig

Sie habe hunderte beleidigende und verleumdende Kommentare gesehen, fügte Hennig hinzu. Beschuldigungen reichten von Vorwürfen, sie dürfe nicht mehr auf Kinder losgelassen werden, bis hin zu Behauptungen, sie indoktriniere Kinder, um sie transsexuell zu machen.

Diese Angriffe lösten bei Hennig starke Emotionen aus. „Wenn mir Leute schreiben, ich solle nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ärgert mich das. Das war immerhin jahrelang mein Beruf und ich habe ihn mit Leidenschaft gemacht.“ Sie habe wahrscheinlich mehr für junge Menschen getan „als die Leute, die solche anonymen Kommentare im Internet schreiben“, fügte sie hinzu.

Verzweiflung und Unverständnis

„Manchmal bin ich nur noch verzweifelt“, gestand Hennig. Sie habe immer versucht zu vermitteln, wie wichtig das Selbstbestimmungsgesetz ist. Doch bei einigen Menschen scheine das nicht anzukommen: „Die wollen es schlicht nicht sehen.“

Das Selbstbestimmungsgesetz

Das kürzlich im Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das mehrmals durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts entschärfte Transsexuellengesetz. Geschlechtseinträge und Vornamen können nun durch eine Erklärung beim Standesamt geändert werden. Dies muss allerdings drei Monate im Voraus angemeldet und kann höchstens einmal jährlich durchgeführt werden. Für Minderjährige gelten bestimmte Regelungen. Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht können mit Bußgeldern geahndet werden, und nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen können auf Wunsch binäre Geschlechtseinträge im Reisepass erhalten.

Trotz der Reformen bleibt Kritik. Trans-Organisationen bemängeln beispielsweise den Verweis auf das Hausrecht im neuen Gesetz. Auch die Regelung, dass künftig transgeschlechtliche Frauen im Verteidigungsfall unter Umständen eingezogen werden sollen, stößt auf Widerstand.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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